Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
Die Inhaber der Kernanlagen bezahlen sämtliche Prämien selber: jene der privaten Haftpflicht (Schweizer Nuklearpool), aber auch jene Prämien, die in den staatlichen Nuklearschadenfonds beim Bund einbezahlt werden. Damit stellen sie die gesamte Deckungssumme von 1,2 Milliarden Euro für den Fall eines Schadens sicher – zusätzlich zur eigenen unbegrenzten Haftung. Es gibt somit keinerlei Subvention.
- Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?
- „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
- Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
- Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
- Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?