Teilrevision der Kernenergieverordnung (KEV): Bestätigung strenger Regeln

07. Dezember 2018

Olten, 7.12.2018. Swissnuclear begrüsst die vom Bundesrat am 7. Dezember 2018 genehmigte Teilrevision der Kernenergieverordnung. Im Bereich der Störfallanalyse werden nun die langjährige Aufsichtspraxis und der Wille des Gesetzgebers eindeutig und unmissverständlich abgebildet. In der Schweiz gelten damit weiterhin weltweit äusserst strenge Vorschriften bezüglich der erlaubten Dosisgrenzwerte bei einem Störfall, wie ihn ein Extrembeben alle 1000 und 10'000 Jahre auslösen könnte. Der Schutz der Bevölkerung bleibt unvermindert hoch.