Teilrevision der Kernenergieverordnung (KEV): Bestätigung strenger Regeln

07. Dezember 2018

Swissnuclear begrüsst die vom Bundesrat am 7. Dezember 2018 genehmigte Teilrevision der Kernenergieverordnung. Im Bereich der Störfallanalyse werden nun die langjährige Aufsichtspraxis und der Wille des Gesetzgebers eindeutig und unmissverständlich abgebildet. In der Schweiz gelten damit weiterhin weltweit äusserst strenge Vorschriften bezüglich der erlaubten Dosisgrenzwerte bei einem Störfall, wie ihn ein Extrembeben alle 1000 und 10'000 Jahre auslösen könnte. Der Schutz der Bevölkerung bleibt unvermindert hoch.

Die Betreiber der Schweizer Kernanlagen haben im Rahmen der Vernehmlassung der Teilrevision der Kernenergieverordnung bereits darauf hingewiesen, dass diese keine Veränderung der Dosislimiten bringt. Es handelte sich vielmehr um eine Präzisierung der geltenden behördlichen Praxis und der Vorschriften bei schweren Erdbebenstörfällen. Dabei wurden die beiden nachzuweisenden Dosislimiten bei naturbedingten Störfällen in der KEV verankert und die Möglichkeit von Falschinterpretationen eliminiert. Materiell hat die Teilrevision nichts geändert. Entgegen wiederholter Verlautbarungen bedeutet sie somit auch keine Erhöhung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Falle eines schweren Erdbebens. Die Bevölkerung ist und bleibt sehr gut geschützt.

Strenge und ausreichende Dosislimite
Die Dosislimiten von 1 mSv für ein 1’000-jährliches und 100 mSv für ein 10’000-jährliches Erdbeben sind sachgerecht und stellen auch im internationalen Vergleich sehr strenge Vorgaben dar. 1 mSv beim schwächeren Erdbeben (1’000-jährlich) ist sogar der weltweit strengste Wert. Selbst ein Störfall beim 10’000-jährlichen Erbeben hätte bei dieser Dosisbelastung ausschliesslich Konsequenzen für die direkte Umgebung eines KKW. Da zudem in der Schweiz niemand so nahe an einem Kernkraftwerk wohnt und die Dosis mit zunehmender Distanz rasch abfällt, würden selbst die Anwohnerinnen und Anwohner, die am nächsten wohnen, nie einer Strahlenbelastung von 100 mSv ausgesetzt sein.

Die Schweizer Kernanlagen halten die erlaubten Dosisgrenzwerte mit grossen Margen ein, wie auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mehrfach bestätigt hat. Das UVEK und der Bundesrat bekräftigen mit ihrem Entscheid und dem Beibehalten der bisherigen Dosisgrenzwerte das Vertrauen in die Schweizer Kernanlagen und in die Aufsicht des ENSI.

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18

 

swissnuclear ist der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber und vertritt deren gemeinsame Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Swissnuclear unterstützt die Kernanlagen beim sicheren und nachhaltigen Betrieb sowie in den weitern Phasen des Lebenszyklus und setzt sich für die Optimierung von internen und externen Rahmenbedingungen ein. Die Mitgliedunternehmen von swissnuclear betreiben die Schweizer Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die rund 35% der heimischen Stromproduktion erzeugen.