Die Schweizerische Energiestiftung (SES) und Kaspar Müller haben Anfang Juni 2018 eine „Gutachterliche Stellungnahme“ zu den von swissnuclear in der Kostenstudie 2016 berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten publiziert. Sie fordern in diesem Papier insbesondere, dass der Sicherheitszuschlag als erstes Sicherungsinstrument zur Verhinderung einer drohenden Bundesbeteiligung an den Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Kernenergiegesetz (KEG) zu verankern sei. Zudem soll der Sicherheitszuschlag auf die von swissnuclear geschätzten Stilllegungskosten bei 30% und jener auf die Entsorgungskosten auf 100% erhöht sowie in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgehalten werden.
Die Empfehlungen der SES sind offensichtlich politisch motiviert. Ihr vorgeschobenes Ziel ist es, vermeintliche Finanzierungsrisiken abzufangen, indem die genannten Sicherheitszuschläge gesetzlich verankert werden. Das eigentliche Ziel der SES ist jedoch, die Kernenergie auf dem Gesetzes- und Verordnungsweg so verteuern, dass es zum vorzeitigen Ausstieg kommt.
swissnuclear hält dazu fest, dass die Behauptungen und Forderungen der SES weder sachlich herleitbar noch berechenbar und oft schlicht falsch sind.
Im folgenden pdf-Dokument werden die aufgestellten Forderungen und Behauptungen der SES im Detail entkräftet.
Kommentierung der gutachterlichen Stellungnahmen bezüglich Sicherheitszuschläge der SES/Kaspar Müller vom Juni 2018
- Beitragsermittlung und -festlegung
- Kostenstudie 2016 (vor der Prüfung durch die Behörden)
- Kostenstudie 2016 (geprüft)
- Ergebnisse der Kostenstudien für die einzelnen KKW
- Änderungen der Ergebnisse der Kostenstudien
- Unterschiede zwischen der KS2011 und der KS2016 (geprüft)
- Quervergleiche mit Einzelprojekten im Ausland
- Unnötiger Sicherheitszuschlag
- Stellungnahme zur Kommentierung der Schweizerischen Energie-Stiftung zur KS2016
- Beschwerde gegen die Kostenverfügung des UVEK
- Kommentierung der gutachterlichen Stellungnahme der Schweizerischen Energie-Stiftung und Kaspar Müller