Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager: Ergebnisbericht nachvollziehbar

02. März 2018

Die Einengung der möglichen Standortgebiete im Rahmen der zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) ist grundsätzlich nachvollziehbar. Im Hinblick auf die dritte Etappe fordert swissnuclear, dass allein sicherheitstechnische Kriterien für die Auswahl des Standorts und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen ausschlaggebend sind.

Das Verfahren Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist ein durchweg geeignetes Instrument zur Festlegung eines Standortes. Entsprechend sind die Festlegungen im Ergebnisbericht zur Etappe 2 SGT grundsätzlich nachvollziehbar. Konkret erachtet swissnuclear denn auch die Standortgebiete «Zürich Nordost» und «Jura Ost» zur Weiterverfolgung als geeignet. Im Vergleich zu diesen weist «Nördlich Lägern» jedoch Nachteile auf, weshalb dieser Standort nicht weiter zu untersuchen ist.

Langfristige Sicherheit ist das massgebliche Kriterium

Unter der Führung des BFE ist die Etappe 3 effizient und im vorgegebenen Zeitplan umzusetzen. Auch für diese Etappe ist zu beachten, dass einzig sicherheitstechnische Kriterien für die weiteren Entscheide relevant sein dürfen. Dies gilt insbesondere für den Entscheid, ob zwei getrennte Lager oder ein Kombilager gebaut werden. Aus sicherheitstechnischer Sicht gibt es keinen Grund für zwei getrennte Lager.

Mehr Einfluss für Gemeinden

Je weiter das Verfahren fortschreitet, desto entscheidender ist die Berücksichtigung der Anliegen der Infrastrukturgemeinden. Ihr Einfluss ist deshalb in Etappe 3 im Vergleich mit den Regionalkonferenzen zu stärken.

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