Schutz des Personals von Kernkraftwerken

Dem Schutz des Personals vor Strahlung kommt beim praktischen Betrieb eines Kernkraftwerks eine grosse Rolle zu. Die Ausbildung des Strahlenschutzpersonals (siehe Richtlinie ENSI-B13/d) für den professionellen Umgang mit ionisierender Strahlung ist deshalb Pflicht. Auch sämtliche Mitarbeiter mit Zutritt zur nuklearen Teil der Anlage werden im Strahlenschutz ausgebildet.

Die Richtlinie ENSI-B09 legt die Anforderungen an die Ermittlung und Aufzeichnung der Personendosen strahlenexponierter Personen fest. Dank der hohen Sicherheitskultur in den Schweizer Kernkraftwerken sind die individuellen Jahresdosen der exponierten Mitarbeiter sehr tief. Mit durchschnittlich weniger als 1 mSv im Schnitt unterschreiten sie die gesetzliche Limite für den Normalbetrieb von 20 mSv bei weitem. Dies ist auch ein international sehr tiefes Niveau.