Schadensdeckungsrisiko für den Staat

Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?

Gemäss nKHG Art. 25 ist vorgesehen, dass der Bund bei Grossschäden zusätzliche Beiträge an nicht gedeckte Schäden leisten kann. Allerdings würde es sich dabei um ein Extremszenario handeln, dessen Eintretenswahrscheinlichkeit äusserst gering ist. Dank der modernen Sicherheitstechnik und hohen Sicherheitskultur in den Schweizer Anlagen sind solche Grossschäden praktisch unwahrscheinlich. Das Risiko für den Staat und den Schweizer Steuerzahler, Schadenskosten tragen zu müssen, ist somit verschwindend klein.