Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
Gemäss nKHG Art. 25 ist vorgesehen, dass der Bund bei Grossschäden zusätzliche Beiträge an nicht gedeckte Schäden leisten kann. Allerdings würde es sich dabei um ein Extremszenario handeln, dessen Eintretenswahrscheinlichkeit äusserst gering ist. Dank der modernen Sicherheitstechnik und hohen Sicherheitskultur in den Schweizer Anlagen sind solche Grossschäden praktisch unwahrscheinlich. Das Risiko für den Staat und den Schweizer Steuerzahler, Schadenskosten tragen zu müssen, ist somit verschwindend klein.
- Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?
- „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
- Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
- Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
- Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?