06. Oktober 2020
Die schwach- und mittelaktiven sowie die hochradioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung können entweder in zwei getrennten oder in einem Kombilager sicher entsorgt werden – vorausgesetzt, dass ein Kombilager die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Nun zeigt ein neuer Bericht der Nagra, dass ein Kombilager aus ökologischer und ökonomischer Sicht am meisten Sinn macht. Deshalb befürwortet auch swissnuclear prinzipiell den Bau eines Kombilagers.
Anfang Oktober hat die Nagra den Arbeitsbericht NAB 19-15 publiziert. Darin macht sie einen standortunabhängigen Vergleich zwischen einem Kombilager und zwei Einzellagern hinsichtlich Bau- und Betriebsabläufe sowie Umwelt. Das Fazit zeigt klar: Ein Kombilager hat dank gemeinsamer Nutzung von Erschliessungen, Sicherungssystemen, Anlieferungsinfrastruktur und Zugangsbauwerken einen geringeren Platzbedarf, geringere Bauvolumina und geringere Ausbruchmengen. Es verbraucht zudem gesamthaft weniger Energie und Ressourcen als zwei Einzellager. Aus ökologischer Sicht macht das Kombilager deutlich mehr Sinn als getrennte Lager an zwei Standorten.
Das Kombilager ist eine betriebstechnisch vorteilhafte Lösung
Auch betriebsstechnische Gründe sprechen für die Variante Kombilager. Denn dasselbe Betriebspersonal kann bereits beim Einlagerungsbetrieb des Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle Erfahrung und Knowhow gewinnen. So kann es im nachfolgenden Betrieb des Hochaktivlagers noch professioneller, effizienter und flexibler eingesetzt werden. Zudem können Synergien bei der geologischen Erkundung des Untergrunds für beide Lagertypen genutzt werden.
Die Erkenntnisse des Berichtes bekräftigen die Einschätzung der Kernkraftwerksbetreiber. Sie sprechen sich für das Kombilager als umwelt- und ressourcenschonendste Lösung aus.
Entsorgungspflichtige am Zug
Gemäss Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager (BFE 2008) sind Aspekte der Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft jenen der Sicherheit nachgeordnet. Falls ein Kombilager keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung darstellt – der Bericht der Nagra weist eher auf Vorteile hin – so ist es gemäss ENSI (2018) den Entsorgungspflichtigen überlassen, bei ihrer Abwägung und gesamtheitlichen Betrachtung weitere Aspekte beizuziehen. Kommt das Kombilager letztlich auch kostengünstiger zu stehen als getrennte Lager, so profitieren davon nicht nur die Betreiber, sondern auch der Bund.
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