13. August 2021
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung untergräbt das wegweisende Urteil des Bundesgerichts vom 6. Februar 2020 betreffend Zuständigkeit zur Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Im klaren Widerspruch zum Urteil werden die Gremien des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds weder in ihren Zuständigkeiten, noch in den dafür nötigen Entscheidungskompetenzen gestärkt. Gewisse Bestimmungen greifen massiv in die Autonomie der Fonds ein und andere widersprechen der vom Bundesgericht festgehaltenen Unabhängigkeit der STENFO-Gremien.