30. November 2018
Mit der Revision der SEFV will der Bund die Realrendite senken und bürdet damit der Strombranche Zusatzkosten inMilliardenhöheauf. Mit den Änderungen der Governance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds reduziert er zudem die Mitsprache der Betreiber in der Verwaltungskommission – obschon ihnen die Gelder in den Fonds gehören. Beides ist unnötig und unangebracht: Das System der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist solide und funktioniert zuverlässig, und die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind auf Kurs. Daher ist es auch richtig, dass der Bundesrat den pauschalen Sicherheitszuschlag aus der SEFV streichen will.
Die Kostenstudie 2016 ist eine solide Grundlage, um die Betreiberbeiträge für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SE-Fonds) festzulegen. Die SE-Fonds sind gut alimentiert und liegen aktuell um rund 800 Millionen Franken über dem Sollwert. Dies zeigt, dass das heutige System der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung funktioniert und dass die mit der Revision der SEFV beabsichtigte Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angezeigt ist.
Die Realrendite von 2% ist beizubehalten
Die aktuell gültige, vorgeschriebene Realrendite von 2% ist angemessen und angesichts des langen Anlagehorizonts von rund 100 Jahren realistisch. Dies bestätigt auch die durchschnittliche Realrendite, welche die SE-Fonds seit ihrer Gründung erzielen: Trotz zweier Finanzkrisen liegt sie beim Stilllegungsfonds bei 4,25%, und beim Entsorgungsfonds bei 3,57% und liegen damit klar über den Vorgaben. Umso mehr erstaunt die nun vorgesehene Senkung auf 1,6%: Einerseits ist es bei der langen Fondslaufzeit weder sinnvoll noch nötig, bei kurzfristigen Verwerfungen des Finanzmarkts die Parameter anzupassen. Andererseits bedeutet ein Senken der Realrendite für die Betreiber Mehrkosten in Milliardenhöhe, weil dadurch die Beiträge in die Fonds massiv erhöht werden müssen. Dieses Vorgehen entzieht den Unternehmen unnötig finanzielle Mittel, die letztlich bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 fehlen.
Die Betreiber müssen in den Stenfo-Gremien angemessen vertreten bleiben
Die Absicht, die Vertretung der Betreiber in der wichtigen Verwaltungskommission (VK) der Fonds auf maximal ein Drittel zu reduzieren, ist in keiner Weise gerechtfertigt und birgt Gefahren:
- Die Mittel in den Fonds gehören den Betreibern. Die Entscheide der Fondsinstanzen würden an Akzeptanz und Kompetenz verlieren. Die Betreibergesellschaften, die zu mehr als 80% im Besitz der öffentlichen Hand sind, sähen sich gegebenenfalls gezwungen, für die Wahrung ihrer Interessen alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen.
- Die Verwaltungskommission nimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr, die grosse Expertise voraussetzt. Die Betreiber verfügen über genau diese Expertise. Eine Reduktion der Anzahl Betreibervertreter in der VK käme einem Know-how-Verlust im wichtigsten Gremium der Fonds gleich.
- Mit der sinkenden Mitsprache der Betreiber in den Fonds steigt die direkte Verantwortung des Bundes für die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung.
Der Sicherheitszuschlag von 30% gehört gestrichen
Die Betreiber begrüssen die im Revisionsvorschlag vorgesehene Streichung des pauschalen Sicherheitszuschlags in der Höhe von 30%. Dieser ist schlicht nicht mehr nötig. Die Kostenstudie 2016 wendet eine neue Methodik an, die Risiken und Prognoseungenauigkeiten umfassend berücksichtigt. Sie sind nun als neuer und massiver Kostenblock in die Kostenstudie integriert. Dieser Kostenblock ersetzt den bisherigen fixen Sicherheitszuschlag. Zudem werden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung alle fünf Jahre neu geschätzt. Dabei fliessen allfällige Kostenentwicklungen in die Beitragsbemessung ein. Die Betreiber haben aus betriebswirtschaftlichen Gründen selbst das grösste Interesse, die Kosten so zuverlässig wie möglich zu schätzen.
Symmetrische Pflichten und Rechte sind gefordert
Das vorgeschlagene Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus den Fonds vor dem Abschluss der Entsorgung stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Betreiber dar. Einerseits wird mit der Nachschusspflicht aller Betreiber bei einer Unterdeckung der Fonds bereits ein hohes Mass an Solidarität erreicht. Andererseits muss es aber auch möglich bleiben, dass wie bisher Überschüsse an die Betreiber zurückerstattet werden. Und dies nicht erst nach Jahrzehnten bei Abschluss der Tiefenlagerung.
Zudem entstehen systematisch Überschüsse, wenn die effektive Realrendite höher ausfällt als die Modellrealrendite, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war. Mit der nun vorgeschlagenen Senkung der Realrendite auf 1,6% müssen die Betreiber einerseits noch mehr in die Fonds einbezahlen, während die Überschüsse weiter steigen: Diese zusätzliche Form des Zwangssparens auf Vorrat ohne das Recht auf Rückerstattung von Überschüssen ist in keiner Weise zu rechtfertigen.
Auch fordert dieselbe Revisionsvorlage, dass die Beitragspflicht der Betreiber nicht mehr mit dem Abschluss der Stilllegung enden soll. Das ist eine unzulässige Strapazierung der Solidarität. Die Rechte der Betreiber an ihren Mitteln in den Fonds sind zu respektieren, während die Pflichten nicht überstrapaziert werden dürfen.
Für eine Revision mit Augenmass
Eine zusätzliche Belastung der Betreiber in der anstehenden SEFV-Revision ist nicht angebracht, weil die Betreiber - unabhängig vom Stand der Fonds - für die Deckung der Kosten von Stilllegung und Entsorgung verantwortlich sind. Zudem ist das Risiko für die Steuerzahler dank einer rigorosen, weltweit einzigartigen Kostentragungskaskade äusserst gering. So sind die Betreiber bis zum Verschluss des Tiefenlagers untereinander nachschusspflichtig.
Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 10