Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV): Stossendes Ungleichgewicht zu Lasten der KKW-Betreiber

25. Februar 2019

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der SEFV bürdet den KKW-Betreibern Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf. Die geplante Reduktion der Mitsprache der Betreiber in der Verwaltungskommission und das Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus den Fonds schaffen ein grosses Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Betreiber.

swissnuclear lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in weiten Teilen ab. Der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber begrüsst zwar die Einführung eines effizienteren Rückforderungsprozesses sowie die Streichung des pauschalen Sicherheitszuschlags von 30%. Dieser Sicherheitszuschlag ist obsolet geworden, da die neu vorgeschriebene Methodik der Kostenschätzung Risiken konsequent berücksichtigt, einpreist und transparent ausweist. Wesentliche Elemente der Revision führen jedoch ohne Not zu erheblichen Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke, die einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit des Landes leisten.

Die Realrendite von 2% ist beizubehalten

Die Reduktion der Realrendite von 2% auf 1,6% ist angesichts der seit Bestehen der beiden Fonds erzielten durchschnittlichen Renditen von 4,25% respektive 3,57% und mit Blick auf den äusserst langfristigen Anlagehorizont nicht zu begründen. Es ist weder sinnvoll noch nötig, bei kurzfristigen Verwerfungen des Finanzmarkts die Parameter anzupassen. Bereits heute liegt das Fondsvermögen in dreistelliger Millionenhöhe über den Sollwerten. Ein Senken der Realrendite würde für die Betreiber massiv erhöhte Fondsbeiträge und damit Mehrkosten in Milliardenhöhe bedeuten. Dieses Vorgehen entzieht den Unternehmen unnötig finanzielle Mittel, die für den Umbau der Schweizer Stromwirtschaft im Rahmen der Energiestrategie 2050 benötigt werden.

Die Betreiber müssen in den Fondsgremien angemessen vertreten bleiben

Die vorgeschlagene Reduktion der Betreibersitze in den Fondsgremien auf maximal ein Drittel ist in keiner Weise gerechtfertigt.Die Mittel in den Fonds gehören den Betreibern, die ihrerseits zu mehr als 80% im Besitz der öffentlichen Hand sind. Dem geplanten Entzug der Mitsprache steht gegenüber, dass die Betreiber weiterhin die volle Verantwortung für die Übernahme der Kosten von Stilllegung und Entsorgung tragen. Die Revision schafft damit ein stossendes Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Betreiber. Wegen der Nachschusspflicht haben die Eigentümer zudem selber das grösste Interesse an der sorgfältigen Äufnung und Verwaltung der Fonds.

Rückerstattungen bei Überdeckung sollen möglich bleiben

Das vorgeschlagene Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus den Fonds vor dem Abschluss der Entsorgung stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Betreiber dar und ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Es muss möglich bleiben, dass Überschüsse an die Betreiber zeitnah zurückerstattet werden. In der Vergangenheit entstanden oft Überschüsse, wenn die tatsächliche Realrendite höher ausfiel als die vorgeschriebene Mindestrendite. Mit einer Senkung der Realrendite auf 1,6% müssten die Betreiber noch mehr in die Fonds einbezahlen, während die Überschüsse weiter steigen.

Die vollständige Stellungnahme von swissnuclear zur SEFV-Revision finden Sie über folgenden Link:

http://www.swissnuclear.ch/de/stellungnahmen-zu-vernehmlassungen.html

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18

 

swissnuclear ist der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber und vertritt deren gemeinsame Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. swissnuclear unterstützt die Kernanlagen beim sicheren und nachhaltigen Betrieb sowie in den weitern Phasen des Lebenszyklus und setzt sich für die Optimierung von internen und externen Rahmenbedingungen ein. Die Mitgliedunternehmen von swissnuclear betreiben die Schweizer Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die rund 35% der heimischen Stromproduktion erzeugen.