25. März 2015
Die internationalen Übereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie behandeln nukleare Transporte nicht als separates Risiko, sondern sehen dafür eine reduzierte Versicherungsdeckung vor. Der Bundesrat hat diese Übereinkommen am 25. März 2015 ratifiziert. Er verschärft nun mit der Verabschiedung der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) die Deckungspflicht für nukleare Transporte – jeder Transport muss in Zukunft separat versichert werden. Die neue Regelung ist sachlich falsch, widerspricht Sinn und Geist der internationalen Übereinkommen, welche die Betreiber unterstützen, und hat keine gesetzliche Grundlage.