14. Juni 2018
swissnuclear hat den Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kostenstudie 2016 zur Kenntnis genommen. Er bewertet Prozess, Methodik und Überprüfung der Kostenstudie als positiv, nachvollziehbar und plausibel. Der pauschale Sicherheitszuschlag von 30% auf die Gesamtkosten ist nicht mehr angemessen und daher nicht mehr nötig. Mit dem in der Kostenstudie enthaltenen Kostenblock für Prognoseunsicherheiten und Chancen sowie Gefahren sind alle erdenkbaren Risiken bereits abgedeckt und eingepreist.
Der Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kostenstudie 2016 (KS16) erscheint in weiten Teilen nachvollziehbar. Er schliesst sich in seiner Beurteilung der Kostenstudie 2016 im Wesentlichen jener der unabhängigen externen Kostenprüfer an, welche die Kostenschätzung zuvor schon als solide, belastbar und transparent und die Kosten-Risiken als umfassend berücksichtigt bewertet haben. Es sind wenige, jedoch entscheidende Punkte, in denen swissnuclear die Meinung der EFK nicht teilt:
- Die Kostenstudie 2016 preist alle denkbaren Risiken bereits ein. Die EFK bestätigt, dass ein pauschaler Zuschlag von 30% auf die Gesamtkosten nicht mehr gerechtfertigt ist. Sie fordert dennoch einen nicht weiter bestimmten Zuschlag. Ein solcher ist jedoch weder nötig noch sachlich begründbar. Denn die KS16 enthält zusätzlich zu den belastbaren Basiskosten einen massiven Kostenblock, der Prognoseunsicherheiten und alle erdenklichen Risiken umfassend abdeckt und detailliert ausweist.
- Die von der EFK empfohlene Festlegung eines fixen Datums für die Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager zum jetzigen Zeitpunkt stellt eine unnötige Einschränkung dar. Der Zeitrahmen ist im Entsorgungsprogramm der Nagra genügend berücksichtigt und wird in der dritten Etappe des Sachplanverfahrens noch detaillierter ausgestaltet.
Fonds sind auf Kurs
Wie auch die EFK festhält, liegen die Entwicklungen bei den Fonds über den erwarteten Realrenditen. Die Fonds haben mit rund 100 Jahren einen äusserst langen Anlagehorizont. Und sie sind auf Kurs: Ende 2017 liegen sie um insgesamt 800 Mio. CHF über dem vom Bund verlangten Soll. Deckungslücken durch negative Renditeentwicklungen der Fonds sind nicht zu erwarten.
Schliesslich werden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung alle fünf Jahre neu geschätzt. Allfällige Kostenänderungen fliessen in die jeweils neue Beitragsbemessung ein. Die Kernkraftwerksbetreiber tragen das Risiko für die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung, auch unabhängig von den Fondsbeständen.
Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18