Neue Prämienkosten aufgrund separater Deckungssumme für nukleare Transporte

Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?

Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung der revidierten Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) die Deckungspflicht für nukleare Transporte verschärft: Neu muss für jeden einzelnen Transport zusätzlich eine separate Deckungssumme zur Verfügung gestellt werden – je nach Art des Transportes mit gleich hohen Deckungssummen wie für eine Kernanlage. Die daraus resultierenden zusätzlichen Versicherungskosten liegen nach vorsichtiger Schätzung bei rund CHF 30 Mio. (erste unverbindliche Schätzungen basierend auf vorläufigen heute bekannten Prämienangaben von Nuklearpool und Bund) für sämtliche zukünftigen Transporte (aus der Wiederaufbearbeitung, ins ZWILAG, ins Geologische Tiefenlager).