Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
Die jährlichen Prämien an Bund und Privatversicherer für die obligatorischen Haftpflichtver-sicherungen gemäss heutigem Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) betragen für alle Kernkraftwerke zusammen CHF 16.3 Mio. Die im neuen KHG erhöhte Deckungssumme für Kernanlagen dürfte diese Beträge auf ca. CHF 22.7 Mio. erhöhen.
Bezogen auf eine kalkulatorische Laufzeit der Anlagen von 60 Jahren muss deshalb mit zusätzlichen Prämienkosten von rund CHF 128 Mio. gerechnet werden.
In diesen Beträgen sind die jährlichen Prämien des ZWILAG von rund CHF 0.6 Mio. bzw. neu CHF 0.8 Mio. noch nicht berücksichtigt.
Die aufgeführten Mehrkosten basieren auf einem EUR-Kurs von ca. 1.20 und sind, abhängig vom aktuellen EUR/CHF-Kurs, Schwankungen unterworfen.
- Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?
- „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
- Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
- Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
- Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?