09. April 2013
Der EU-Stresstest 2012 hat deutlich gezeigt, dass die Schweizer Anlagen zu den sichersten Europas gehören. Das Schweizer System der kontinuierlichen Nachrüstungen, welches auf einer unbefristeten Betriebszeit beruht, ist optimal für die Sicherheit. Zudem sind die Werke zu permanenten Investitionen in die Erhöhung von Sicherheit und Effizienz verpflichtet. Deshalb lehnt swisselectric eine politisch motivierte Begrenzung der Laufzeiten der Schweizer Kernkraftwerke ab.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) fordert den Bundesrat auf, im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine „Verständigungslösung“ zur Laufzeitbegrenzung der Schweizer Kernkraftwerke zu prüfen. Eine Beschränkung der Betriebszeit auf 40+10 Jahre ist im Kernenergiegesetz nicht vorgesehen. Die Sicherheit ist zentrales Kriterium bei einer Ausserbetriebnahme eines KKW und muss es auch bleiben.
Die bestehende Infrastruktur, die grösstenteils im Besitz der öffentlichen Hand ist, muss verantwortungsvoll genutzt werden. Ohne Vorliegen von Sicherheitsproblemen ist eine politisch motivierte Ausserbetriebnahme und Stilllegung von gut unterhaltenen Anlagen volkswirtschaftlich problematisch. Die bestehende Infrastruktur – und damit Volksvermögen – würde ohne Not zerstört.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich in bisherigen Abstimmungen zur Kernenergie stets positiv zu deren Nutzung geäussert. Ohne eine Volksabstimmung darf diese auch nicht weiter eingeschränkt werden. Deshalb ist es vordringlich, dass der Bundesrat zuerst sämtliche in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Massnahmen und deren Konsequenzen aufzeigt und diese dem Volk zur Abstimmung vorlegt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Beat Moser, Geschäftsführer swisselectric, Seilerstrasse 3, Postfach 7950, 3001 Bern; Telefon +41 31 381 64 00; Fax +41 31 381 64 01; Mail: info@swisselectric.ch