Medienmitteilung

07. Dezember 2018

Teilrevision der Kernenergieverordnung (KEV): Bestätigung strenger Regeln

Swissnuclear begrüsst die vom Bundesrat am 7. Dezember 2018 genehmigte Teilrevision der Kernenergieverordnung. Im Bereich der Störfallanalyse werden nun die langjährige Aufsichtspraxis und der Wille des Gesetzgebers eindeutig und unmissverständlich abgebildet. In der Schweiz gelten damit weiterhin weltweit äusserst strenge Vorschriften bezüglich der erlaubten Dosisgrenzwerte bei einem Störfall, wie ihn ein Extrembeben alle 1000 und 10'000 Jahre auslösen könnte. Der Schutz der Bevölkerung bleibt unvermindert hoch.

Die Betreiber der Schweizer Kernanlagen haben im Rahmen der Vernehmlassung der Teilrevision der Kernenergieverordnung bereits darauf hingewiesen, dass diese keine Veränderung der Dosislimiten bringt. Es handelte sich vielmehr um eine Präzisierung der geltenden behördlichen Praxis und der Vorschriften bei schweren Erdbebenstörfällen. Dabei wurden die beiden nachzuweisenden Dosislimiten bei naturbedingten Störfällen in der KEV verankert und die Möglichkeit von Falschinterpretationen eliminiert. Materiell hat die Teilrevision nichts geändert. Entgegen wiederholter Verlautbarungen bedeutet sie somit auch keine Erhöhung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Falle eines schweren Erdbebens. Die Bevölkerung ist und bleibt sehr gut geschützt.

Strenge und ausreichende Dosislimite
Die Dosislimiten von 1 mSv für ein 1’000-jährliches und 100 mSv für ein 10’000-jährliches Erdbeben sind sachgerecht und stellen auch im internationalen Vergleich sehr strenge Vorgaben dar. 1 mSv beim schwächeren Erdbeben (1’000-jährlich) ist sogar der weltweit strengste Wert. Selbst ein Störfall beim 10’000-jährlichen Erbeben hätte bei dieser Dosisbelastung ausschliesslich Konsequenzen für die direkte Umgebung eines KKW. Da zudem in der Schweiz niemand so nahe an einem Kernkraftwerk wohnt und die Dosis mit zunehmender Distanz rasch abfällt, würden selbst die Anwohnerinnen und Anwohner, die am nächsten wohnen, nie einer Strahlenbelastung von 100 mSv ausgesetzt sein.

Die Schweizer Kernanlagen halten die erlaubten Dosisgrenzwerte mit grossen Margen ein, wie auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mehrfach bestätigt hat. Das UVEK und der Bundesrat bekräftigen mit ihrem Entscheid und dem Beibehalten der bisherigen Dosisgrenzwerte das Vertrauen in die Schweizer Kernanlagen und in die Aufsicht des ENSI.

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18

 

swissnuclear ist der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber und vertritt deren gemeinsame Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Swissnuclear unterstützt die Kernanlagen beim sicheren und nachhaltigen Betrieb sowie in den weitern Phasen des Lebenszyklus und setzt sich für die Optimierung von internen und externen Rahmenbedingungen ein. Die Mitgliedunternehmen von swissnuclear betreiben die Schweizer Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die rund 35% der heimischen Stromproduktion erzeugen.


30. November 2018

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV): Unnötige Verschärfung der Rahmenbedingungen

Mit der Revision der SEFV will der Bund die Realrendite senken und bürdet damit der Strombranche Zusatzkosten inMilliardenhöheauf. Mit den Änderungen der Governance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds reduziert er zudem die Mitsprache der Betreiber in der Verwaltungskommission – obschon ihnen die Gelder in den Fonds gehören. Beides ist unnötig und unangebracht: Das System der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist solide und funktioniert zuverlässig, und die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind auf Kurs. Daher ist es auch richtig, dass der Bundesrat den pauschalen Sicherheitszuschlag aus der SEFV streichen will.

Die Kostenstudie 2016 ist eine solide Grundlage, um die Betreiberbeiträge für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SE-Fonds) festzulegen. Die SE-Fonds sind gut alimentiert und liegen aktuell um rund 800 Millionen Franken über dem Sollwert. Dies zeigt, dass das heutige System der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung funktioniert und dass die mit der Revision der SEFV beabsichtigte Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angezeigt ist.

Die Realrendite von 2% ist beizubehalten
Die aktuell gültige, vorgeschriebene Realrendite von 2% ist angemessen und angesichts des langen Anlagehorizonts von rund 100 Jahren realistisch. Dies bestätigt auch die durchschnittliche Realrendite, welche die SE-Fonds seit ihrer Gründung erzielen: Trotz zweier Finanzkrisen liegt sie beim Stilllegungsfonds bei 4,25%, und beim Entsorgungsfonds bei 3,57% und liegen damit klar über den Vorgaben. Umso mehr erstaunt die nun vorgesehene Senkung auf 1,6%: Einerseits ist es bei der langen Fondslaufzeit weder sinnvoll noch nötig, bei kurzfristigen Verwerfungen des Finanzmarkts die Parameter anzupassen. Andererseits bedeutet ein Senken der Realrendite für die Betreiber Mehrkosten in Milliardenhöhe, weil dadurch die Beiträge in die Fonds massiv erhöht werden müssen. Dieses Vorgehen entzieht den Unternehmen unnötig finanzielle Mittel, die letztlich bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 fehlen.

Die Betreiber müssen in den Stenfo-Gremien angemessen vertreten bleiben
Die Absicht, die Vertretung der Betreiber in der wichtigen Verwaltungskommission (VK) der Fonds auf maximal ein Drittel zu reduzieren, ist in keiner Weise gerechtfertigt und birgt Gefahren:

  • Die Mittel in den Fonds gehören den Betreibern. Die Entscheide der Fondsinstanzen würden an Akzeptanz und Kompetenz verlieren. Die Betreibergesellschaften, die zu mehr als 80% im Besitz der öffentlichen Hand sind, sähen sich gegebenenfalls gezwungen, für die Wahrung ihrer Interessen alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen.
  • Die Verwaltungskommission nimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr, die grosse Expertise voraussetzt. Die Betreiber verfügen über genau diese Expertise. Eine Reduktion der Anzahl Betreibervertreter in der VK käme einem Know-how-Verlust im wichtigsten Gremium der Fonds gleich.
  • Mit der sinkenden Mitsprache der Betreiber in den Fonds steigt die direkte Verantwortung des Bundes für die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung.

Der Sicherheitszuschlag von 30% gehört gestrichen
Die Betreiber begrüssen die im Revisionsvorschlag vorgesehene Streichung des pauschalen Sicherheitszuschlags in der Höhe von 30%. Dieser ist schlicht nicht mehr nötig. Die Kostenstudie 2016 wendet eine neue Methodik an, die Risiken und Prognoseungenauigkeiten umfassend berücksichtigt. Sie sind nun als neuer und massiver Kostenblock in die Kostenstudie integriert. Dieser Kostenblock ersetzt den bisherigen fixen Sicherheitszuschlag. Zudem werden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung alle fünf Jahre neu geschätzt. Dabei fliessen allfällige Kostenentwicklungen in die Beitragsbemessung ein. Die Betreiber haben aus betriebswirtschaftlichen Gründen selbst das grösste Interesse, die Kosten so zuverlässig wie möglich zu schätzen.

Symmetrische Pflichten und Rechte sind gefordert
Das vorgeschlagene Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus den Fonds vor dem Abschluss der Entsorgung stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Betreiber dar. Einerseits wird mit der Nachschusspflicht aller Betreiber bei einer Unterdeckung der Fonds bereits ein hohes Mass an Solidarität erreicht. Andererseits muss es aber auch möglich bleiben, dass wie bisher Überschüsse an die Betreiber zurückerstattet werden. Und dies nicht erst nach Jahrzehnten bei Abschluss der Tiefenlagerung.

Zudem entstehen systematisch Überschüsse, wenn die effektive Realrendite höher ausfällt als die Modellrealrendite, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war. Mit der nun vorgeschlagenen Senkung der Realrendite auf 1,6% müssen die Betreiber einerseits noch mehr in die Fonds einbezahlen, während die Überschüsse weiter steigen: Diese zusätzliche Form des Zwangssparens auf Vorrat ohne das Recht auf Rückerstattung von Überschüssen ist in keiner Weise zu rechtfertigen.

Auch fordert dieselbe Revisionsvorlage, dass die Beitragspflicht der Betreiber nicht mehr mit dem Abschluss der Stilllegung enden soll. Das ist eine unzulässige Strapazierung der Solidarität. Die Rechte der Betreiber an ihren Mitteln in den Fonds sind zu respektieren, während die Pflichten nicht überstrapaziert werden dürfen.

Für eine Revision mit Augenmass
Eine zusätzliche Belastung der Betreiber in der anstehenden SEFV-Revision ist nicht angebracht, weil die Betreiber - unabhängig vom Stand der Fonds - für die Deckung der Kosten von Stilllegung und Entsorgung verantwortlich sind. Zudem ist das Risiko für die Steuerzahler dank einer rigorosen, weltweit einzigartigen Kostentragungskaskade äusserst gering. So sind die Betreiber bis zum Verschluss des Tiefenlagers untereinander nachschusspflichtig.

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 10

 

05. November 2018

Kosten für Jodtabletten-Versorgung: Bundesgericht heisst Beschwerde der Kernkraftwerkbetreiber gut

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke müssen nicht für die Kosten der Feinverteilung von Jodtabletten in der Zone zwischen 20 und 50 km um ein Kernkraftwerk aufkommen. Das Bundesgericht hat am 15. Oktober 2018 eine entsprechende Beschwerde mangels gesetzlicher Grundlage gutgeheissen. Die Deckung der Kosten für die Verteilung im Umkreis von 20 km durch die Betreiber ist unbestritten.

Die Anfang 2014 in Kraft gesetzte revidierte Jodtablettenverordnung enthält neue Vorschriften: Bis dahin waren Jodtabletten im Umkreis von 20 Kilometern um ein Kernkraftwerk an alle Haushalte, Schulen und Firmen verteilt worden. Die Kosten dafür haben die Betreiber der Kernkraftwerke übernommen und tun dies auch weiterhin. Für die weiter entfernte Bevölkerung wurden die Jodtabletten zentral gelagert. Die revidierte Verordnung sieht die Feinverteilung der Jodtabletten auch im Umkreis von 20 bis 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk vor. Die Kosten dafür sollten ebenfalls den Betreibern auferlegt werden.

Die Betreiber hatten gegen die entsprechenden Kostenverfügungen am 19. November 2015 Beschwerde erhoben. Eine angemessene Bereitstellung sowie die Feinverteilung von Jodtabletten im Umkreis von 20 km um ein Kernkraftwerk ist unbestritten. Die Betreiber hatten sich jedoch dagegen gewehrt, dass der Aufwand für die Feinverteilung bis 50 km ohne sachliche Grundlage und ohne jeglichen Sicherheitsgewinn mehr als verdreifacht wird.

Bundesgericht sieht keine gesetzliche Grundlage

Das Bundesgericht heisst in seinem Urteil vom 15. Oktober 2018 die Beschwerde gut. Begründet wird das Urteil mit dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Kostenüberwälzung auf die Betreiber. Eine solche Grundlage sei weder im Strahlenschutzgesetz noch im Kernenergiegesetz gegeben.

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15. Juni 2018

Jahresabschluss 2017 von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Glänzende Performance

Die zwei Fonds, in denen die Betreiber der Schweizer Kernanlagen die Mittel für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der Abfälle ansparen, verzeichnen ein solides Geschäftsjahr. Wie die Jahresabschlüsse für 2017 zeigen, liegen die Realrenditen erneut weit über den vom Bund vorgegebenen zwei Prozent.

Die Geschäftsstelle des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke STENFO hat die Jahresabschlüsse der Fonds publiziert. Beide Fonds zeichnen sich durch eine hohe Anlagerendite und – nach Abzug der Teuerung von 0,52 % – entsprechend solide Realrendite aus:

Stilllegungsfonds

Anlagerendite 2017        + 9,37 %
Realrendite 2017            + 8,85 %
Seit 1985                        + 4,25 % im Durchschnitt pro Jahr

Entsorgungsfonds

Anlagerendite 2017        + 9,51 %
Realrendite 2017            + 8,99 %
Seit 2002                        + 3,57 % im Durchschnitt pro Jahr

Auch die durchschnittliche Rendite seit der Gründung der Fonds liegt damit – trotz zweier Finanzkrisen – über dem in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) vorgegebenen Soll von zwei Prozent.

Zuverlässige Finanzierung in der gewünschten Zeit

Per Ende 2017 lag allein das Vermögen des Entsorgungsfonds um 554,8 Mio. Franken über dem vom Bund vorgegebenen Betrag, jenes des Stilllegungsfonds um 243,5 Mio. Franken: insgesamt fast 800 Mio. Franken Überschuss. Damit ist schon über die Hälfte der fondsrelevanten Beträge einbezahlt: 7,7 Mrd. Franken. Kapitalerträge werden bei der heute vom Bund geforderten Realrendite wegen der langen Laufzeit der Fonds weitere 6,5 Mrd. Franken generieren. Für die Betreiber bleiben in den kommenden Jahrzehnten insgesamt noch rund 500 Mio. Franken einzuzahlen.

Die detaillierten Berichte sind zu finden unter http://www.stenfo.ch/de/Dossier/Faktenblaetter.
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter http://www.swissnuclear.ch/de/Stilllegungs-und-Entsorgungsfonds.html

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18

14. Juni 2018

Prüfbericht der EFK zur Kostenstudie 2016: Der pauschale Sicherheitszuschlag ist nicht mehr gerechtfertigt

swissnuclear hat den Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kostenstudie 2016 zur Kenntnis genommen. Er bewertet Prozess, Methodik und Überprüfung der Kostenstudie als positiv, nachvollziehbar und plausibel. Der pauschale Sicherheitszuschlag von 30% auf die Gesamtkosten ist nicht mehr angemessen und daher nicht mehr nötig. Mit dem in der Kostenstudie enthaltenen Kostenblock für Prognoseunsicherheiten und Chancen sowie Gefahren sind alle erdenkbaren Risiken bereits abgedeckt und eingepreist.

Der Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Kostenstudie 2016 (KS16) erscheint in weiten Teilen nachvollziehbar. Er schliesst sich in seiner Beurteilung der Kostenstudie 2016 im Wesentlichen jener der unabhängigen externen Kostenprüfer an, welche die Kostenschätzung zuvor schon als solide, belastbar und transparent und die Kosten-Risiken als umfassend berücksichtigt bewertet haben. Es sind wenige, jedoch entscheidende Punkte, in denen swissnuclear die Meinung der EFK nicht teilt:

  • Die Kostenstudie 2016 preist alle denkbaren Risiken bereits ein. Die EFK bestätigt, dass ein pauschaler Zuschlag von 30% auf die Gesamtkosten nicht mehr gerechtfertigt ist. Sie fordert dennoch einen nicht weiter bestimmten Zuschlag. Ein solcher ist jedoch weder nötig noch sachlich begründbar. Denn die KS16 enthält zusätzlich zu den belastbaren Basiskosten einen massiven Kostenblock, der Prognoseunsicherheiten und alle erdenklichen Risiken umfassend abdeckt und detailliert ausweist.  
  • Die von der EFK empfohlene Festlegung eines fixen Datums für die Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager zum jetzigen Zeitpunkt stellt eine unnötige Einschränkung dar. Der Zeitrahmen ist im Entsorgungsprogramm der Nagra genügend berücksichtigt und wird in der dritten Etappe des Sachplanverfahrens noch detaillierter ausgestaltet.

Fonds sind auf Kurs

Wie auch die EFK festhält, liegen die Entwicklungen bei den Fonds über den erwarteten Realrenditen. Die Fonds haben mit rund 100 Jahren einen äusserst langen Anlagehorizont. Und sie sind auf Kurs: Ende 2017 liegen sie um insgesamt 800 Mio. CHF über dem vom Bund verlangten Soll. Deckungslücken durch negative Renditeentwicklungen der Fonds sind nicht zu erwarten.

Schliesslich werden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung alle fünf Jahre neu geschätzt. Allfällige Kostenänderungen fliessen in die jeweils neue Beitragsbemessung ein. Die Kernkraftwerksbetreiber tragen das Risiko für die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung, auch unabhängig von den Fondsbeständen.

 

Für weitere Auskünfte: medien@swissnuclear.ch, Tel. 062 205 20 18

09. Mai 2018

Kostenstudie 2016: Betreiber der Kernanlagen erheben Beschwerde gegen Kostenverfügung des UVEK

Das UVEK hat am 12. April 2018 die hohe Qualität der Kostenstudie 2016 anerkannt und ist damit den Beurteilungen der unabhängigen Experten sowie des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) gefolgt. Dennoch hat das UVEK die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um 1,1 Mrd. Franken höher verfügt als von der Verwaltungskommission von STENFO beantragt. Die Betreiber der Schweizer Kernanlagen haben nun dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Die Kostenstudie 2016 ist nachvollziehbar auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Alle Kontrollorgane haben sie als korrekt anerkannt und akzeptiert. Trotzdem hat das UVEK nun aber am Ende eines mehr als fünf Jahre dauernden Prozesses die voraussichtlichen Kosten um insgesamt 1,1 Mrd. Franken erhöht: Dies, indem für die Aspekte «Abgeltungen», «Getrennte Lager» und «Grüne Wiese» systematisch ein jeweils höheres Kostenszenario angenommen wurde. Das bringt zusätzliche Kosten ohne Sicherheitsgewinn.

Es widerspricht zudem der definierten Methodik und den Vorgaben der neuen Kostenschätzung, insbesondere für die Bewertung dieser Risiken. Darum hinterfragen die Betreiber die technische Belastbarkeit und die sachlichen Begründungen der Verfügung. Mit der Kostenverfügung des UVEK sollen die Betreiber verpflichtet werden, überhöhte Beiträge in die Fonds für Stilllegung und Entsorgung einzuzahlen. Zur Wahrung der Rechte der Eigentümer sehen sich die Betreiber deshalb gezwungen, gegen die Kostenverfügung Beschwerde einzulegen.

Die betroffenen Kernanlagen befinden sich im Eigentum der Beschwerdeführerinnen Axpo Power AG (Kernkraftwerk Beznau I und II), BKW Energie AG (Kernkraftwerk Mühleberg), Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwischenlager Würenlingen AG.

Die Betreiber kommen ihren gesetzlichen Pflichten bei der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung zuverlässig nach: Die Kostenstudie 2016 ist solide, belastbar und robust, die Risiken sind umfassend berücksichtigt und bewertet, und die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist auf Kurs.

Für weitere Auskünfte: Geschäftsstelle swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

12. April 2018

Kostenfestlegung für Stilllegung und Entsorgung durch das UVEK: Abweichende Beurteilung kaum begründbar

Swissnuclear begrüsst, dass das UVEK die grundsätzlich gute Qualität der Kostenstudie 2016 anerkennt und den Beurteilungen der unabhängigen Experten sowie Stenfo folgt. Umso schwerer nachvollziehbar und überraschend ist angesichts dieser Beurteilung, dass das UVEK drei einzelne Aspekte herausgreift und für diese eine andere Beurteilung anbringt.

Swissnuclear hat die vom Gesetzgeber geforderte Kostengliederung und Kostenstruktur umgesetzt und eine transparente und nachvollziehbare Schätzung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten erstellt. Zentraler Punkt dieser Methodik war die Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeiten für Chancen und Risiken, welche von swissnuclear ergebnisoffen definiert wurden. Dies wurde von den unabhängigen Prüfern der STENFO berücksichtig und leicht angepasst. Mit dem jetzigen Entscheid des UVEK wurde systematisch für die Aspekte «Abgeltungen», «Kombilager» und «Grüne Wiese» das höchstmögliche Kostenszenario angenommen. Dies widerspricht der Logik der neuen Kostenschätzung sowie insbesondere der Bewertung dieser Risiken und stellt aus Sicht von swissnuclear einen politisch motivierten Eingriff in die Kostenschätzung dar, der sich technisch kaum belastbar begründen lässt.

Swissnuclear wird zusammen mit den entsorgungspflichtigen Betreibern die Konsequenzen und das weitere Vorgehen prüfen.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

21. März 2018

Beznau-1 speist wieder Strom ins Netz ein: Ein Gewinn für die Versorgungssicherheit

Nach der Anerkennung des von der KKB-Betreiberin Axpo erbrachten Sicherheitsnachweises hat das ENSI am 19. März 2018 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Seit dem 20. März 2018 ist das Kernkraftwerk Beznau-1 wieder am Netz und speist Strom ein. Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit in der Schweiz: Der Strom aus der Beznau macht uns besonders im Winter weniger abhängig von Importen.

Die Sicherheit des Reaktordruckbehälters des KKB-1 wurde gemäss nationalem und internationalem Regelwerk überprüfbar nachgewiesen, wie die Aufsichtsbehörde ENSI bestätigt. Das KKB-1 durfte in der Folge die Produktion wieder aufnehmen und kann jährlich rund 3000 Gigawattstunden Strom erzeugen. Damit deckt es den Strombedarf von mehr als einer halben Million Haushalte. Dies ist auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit eine gute Nachricht, denn insbesondere im Winter ist die Schweiz seit Jahren auf Stromimporte angewiesen.

Im Winter fast zur Hälfte Strom aus Kernkraftwerken
Bei der Kältewelle von Anfang März zeigte sich einmal mehr, dass die Schweiz bei weitem nicht genügend heimischen Strom bereitstellen kann, wenn die Temperaturen tagelang im Minusbereich verharren und dadurch der Stromverbrauch steigt. Zuverlässig lieferbarer Strom ist dann gefragt. So kann es vorkommen, dass die Kernkraftwerke an besonders kalten Tagen bis zu 50 Prozent des Strombedarfs in der Schweiz decken. Solange die erneuerbaren Energien noch nicht genügend ausgebaut sind, wird die klimafreundliche Kernenergie dringend benötigt. Dies umso mehr, wenn die Stromversorgung der Schweiz nicht zunehmend von Importen abhängig werden soll. Die Schweizer Kernkraftwerke sind daher auch ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie des Bundes.

Vorbildliche Instandhaltung, Altersüberwachung und Nachrüstung
Beide Reaktoren in der Beznau gehören zu den dienstältesten Anlagen weltweit. Sie wurden laufend gemäss dem Stand der Technik nachgerüstet, sorgfältig gewartet sowie umfassend modernisiert und erfüllen auch nach fast fünf Jahrzehnten alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. 

Im Jahr 2017 haben die Schweizer Kernkraftwerke beim ENSI ihr systematisches Alterungsmanagement im Rahmen einer europaweiten Überprüfung durch die European Nuclear Safety Regulator Group (ENSREG) eingereicht. Die Beurteilung des Schweizer Alterungsmanagement-Programms (AMP) seitens ENSI fiel positiv aus. Das AMP beruht auf umfangreichen Prüfungen durch das ENSI sowie einem langjährigen Entwicklungsprozess, der bereits seit 1991 gesetzlich vorgeschrieben ist. So ist das AMP zu einem wesentlichen Bestandteil der hohen Sicherheitskultur geworden. Die Alterungsüberwachung in den schweizerischen Kernkraftwerken wird gemäss regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

02. März 2018

Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager: Ergebnisbericht nachvollziehbar

Die Einengung der möglichen Standortgebiete im Rahmen der zweiten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) ist grundsätzlich nachvollziehbar. Im Hinblick auf die dritte Etappe fordert swissnuclear, dass allein sicherheitstechnische Kriterien für die Auswahl des Standorts und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen ausschlaggebend sind.

Das Verfahren Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist ein durchweg geeignetes Instrument zur Festlegung eines Standortes. Entsprechend sind die Festlegungen im Ergebnisbericht zur Etappe 2 SGT grundsätzlich nachvollziehbar. Konkret erachtet swissnuclear denn auch die Standortgebiete «Zürich Nordost» und «Jura Ost» zur Weiterverfolgung als geeignet. Im Vergleich zu diesen weist «Nördlich Lägern» jedoch Nachteile auf, weshalb dieser Standort nicht weiter zu untersuchen ist.

Langfristige Sicherheit ist das massgebliche Kriterium

Unter der Führung des BFE ist die Etappe 3 effizient und im vorgegebenen Zeitplan umzusetzen. Auch für diese Etappe ist zu beachten, dass einzig sicherheitstechnische Kriterien für die weiteren Entscheide relevant sein dürfen. Dies gilt insbesondere für den Entscheid, ob zwei getrennte Lager oder ein Kombilager gebaut werden. Aus sicherheitstechnischer Sicht gibt es keinen Grund für zwei getrennte Lager.

Mehr Einfluss für Gemeinden

Je weiter das Verfahren fortschreitet, desto entscheidender ist die Berücksichtigung der Anliegen der Infrastrukturgemeinden. Ihr Einfluss ist deshalb in Etappe 3 im Vergleich mit den Regionalkonferenzen zu stärken.

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01. Februar 2018

Kernkraftwerke erzeugten im Jahr 2017 knapp ein Drittel des Schweizer Stroms

Im Jahr 2017 erzeugten die fünf Schweizer Kernkraftwerke netto 19'548 Gigawattstunden (GWh) klimafreundliche Bandenergie. Damit fiel die nukleare Produktion erneut leicht tiefer aus als im Vorjahr (20'309 GWh). Mit diesem Anteil an der heimischen Produktion tragen die Schweizer Kernkraftwerke nach wie vor wesentlich zur Versorgungssicherheit bei.

Insgesamt erzeugten die Schweizer Kernkraftwerke im Jahr 2017 netto 19'548 GWh Strom (Vorjahr 20'309 GWh). Darin sind 96 GWh eingeschlossen, welche die Kernkraftwerke Beznau-2 (26 GWh) und Gösgen (70 GWh) in Form von Fernwärme an regionale Wohngebäude und Gewerbebetriebe abgeben konnten. Durch den Bezug dieses Heizdampfes konnten rund 80'000 Tonnen CO2-Emissionen gegenüber der Verbrennung von Heizöl eingespart werden.

Die nukleare Produktion fiel deutlich tiefer aus als im langjährigen Schnitt von ca. 25'000 GWh. Zwar verzeichnete das Kernkraftwerk Beznau-2 bis auf eine Abschaltung aufgrund einer kleinen Ölleckage im nicht-nuklearen Bereich ein störungsfreies Betriebsjahr. Auch das Kernkraftwerk Mühleberg absolvierte das Betriebsjahr – sein drittletztes – störungsfrei. Ebenso konnte das Kernkraftwerk Gösgen 2017 mit Ausnahme geplanter Leistungsreduktionen durchwegs im Volllastbetrieb fahren. Beznau-1 dagegen stand aufgrund umfangreicher Abklärungen im Rahmen des Sicherheitsnachweises für das Reaktordruckgefäss das ganze Jahr über still. Dazu kommt, dass das Kernkraftwerk Leibstadt von Jahresbeginn bis 17. Februar aufgrund der im Vorjahr festgestellten lokalen Oxidationen an Brennstäben stillstand. Die Anlage wurde danach mit reduzierter Reaktorleistung betrieben. Diese Begleitmassnahme sowie nicht spezifikationsgerecht gelieferte Brennelemente, deren Ersatz das Wiederanfahren nach der Jahreshauptrevision verzögerten, verringerten die Produktion des KKL insgesamt um rund ein Drittel.

Keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse

Alle 29 meldepflichtigen Ereignisse des Jahres 2017 wurden vom ENSI der INES-Stufe 0 zugeordnet, die für die nukleare Sicherheit nicht relevant ist. Der Schutz des Personals und der Bevölkerung vor Strahlung war jederzeit gewährleistet. Die Abgaben radioaktiver Stoffe über Abwasser und Abluft lagen, wie bereits in den Vorjahren, deutlich unter den Grenzwerten.

Erneut beträchtliche Investitionen

Während der Jahresrevisionen wurden neben den Brennelementwechseln und umfangreichen Prüfprogrammen auch die notwendigen Instandhaltungsarbeiten an unterschiedlichen Komponenten durchgeführt. Zudem wurde in die Modernisierung und Sicherheit der Anlagen investiert:

  • Leibstadt: Die Wasserabscheider-Zwischenüberhitzer wurden ersetzt, zwei je rund 240 Tonnen schwere Grosskomponenten, die in vier Einzelteilen geliefert und vor Ort zusammengebaut wurden.
  • Gösgen: Schweissnähte und Grundmaterial des Reaktordruckbehälters wurden mit Ultraschall überprüft und die vierjährliche Dichtheitsprüfung des Sicherheitsbehälters durchgeführt. Für den langfristigen Betrieb der Anlage wurde die Brennelement-Lademaschine auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt.
  • Mühleberg: Obwohl die Anlage Ende 2019 den Leistungsbetrieb einstellt, wurde die Robustheit der Notstromversorgung erhöht.  
  • Beznau 2: Die Erdbebenrobustheit des primären Nebenkühlwassersystems wurde erhöht und Systeme der Gleichstromversorgung wurden komplett erneuert. Zudem wurden in den Brennelementlagern beider Blöcke zusätzliche störfallfeste Temperatur- und Niveaumessungen nachgerüstet.

Attraktiver Arbeits- und Begegnungsort

Die Schweizer Kernkraftwerke beschäftigten Ende Jahr 1894 Mitarbeitende (Vorjahr 1893) in 1843,4 Vollzeitstellen. Davon standen 60 Jugendliche in einer Ausbildung u.a. zum Automatiker, Elektroniker, Polymechaniker, Kaufmann, Informatiker, Laborant und Logistiker. Rund 32'300 Personen (Vorjahr 39‘000 Personen) besuchten im Jahr 2017 ein Schweizer Kernkraftwerk für eine Ausstellungsführung, Anlagebesichtigung, zur Weiterbildung oder für eine öffentliche Veranstaltung.

Produktionszahlen der Schweizer Kernkraftwerke 2017 im Detail (inkl. Wärmeabgabe)

 

Brutto GWh

Netto GWh

Zeitverfügbarkeit in %

 

2017

2016

2017

2016

2017

2016

Beznau-1 (KKB-1)

0

0

-15,823

-12,083

0

0

Beznau-2
(KKB-2)

2'932,717

3'175,815

2'792,940

3'048,366

88,3

96,5

Mühleberg (KKM)

3'111,150

3'077,620

2'998,195

2'964,167

92.9

92,2

Gösgen
(KKG)

8'583,952

8'668,128

8'154,300

8'233,250

93.0

93,7

Leibstadt (KKL)

5'953,113

6'403,399

5'618,752

6'075,415

61.3

58,6

Total CH

20'580,932

21'324,962

19'548,364

20'309,115

67.1

68,3

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

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