Medienmitteilung

28. Februar 2024

Schweizer Kernkraftwerke produzierten 2023 23,467 TWh Strom

Die Schweizer Kernkraftwerke produzierten 2023 rund 23,467 TWh Strom und erwiesen sich erneut als zuverlässiger Pfeiler der Energieversorgung. Dank umfangreicher Investitionen und Modernisierungen werden die Werke auch in Zukunft entscheidend zur Versorgungssicherheit des Landes beitragen.

Olten, 23.02.2024 – Die Schweizer Kernkraftwerke zeichneten sich im vergangenen Jahr erneut durch eine hohe Verfügbarkeit und eine sichere, zuverlässige Stromproduktion aus. Die Reaktoren der Kernkraftwerke Beznau (KKB), Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) waren abgesehen von den geplanten Jahresrevisionen im Sommer ständig in Betrieb. Die Verfügbarkeit der Anlagen war dementsprechend hoch, was sich in den Produktionszahlen widerspiegelt:

 

KKB-1

KKB-2

KKG

KKL

Zeitverfügbarkeit

95,6%

89,3%

92%

91,5%

Netto GWh

2'937 GWh

2'804 GWh

8'049 GWh

9'677 GWh

Nachdem das KKL 2022 einen neuen Produktionsrekord aufgestellt hatte, erreichte es 2023 die dritthöchste Produktionsmarke seit Beginn des Dauerbetriebs im Jahre 1984. Die am Rhein gelegene Anlage produzierte im vergangenen Jahr so viel Strom, wie von rund 2 Millionen Haushalten im Jahr verbraucht wird.

Zuverlässiger Langzeitbetrieb dank Modernisierungen

Das KKL feiert 2024 seinen 40. Geburtstag. Damit geht auch das jüngste Schweizer Kernkraftwerk in den Langzeitbetrieb über. Dieser ist von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Modernisierungen sind unerlässlich, damit die Schweizer Kernkraftwerke auch in Zukunft sicher, zuverlässig und emissionsarm Strom produzieren. Die Betreiber nehmen diese Aufgabe ernst:

  • Seit Inbetriebnahme der beiden Reaktoren in Beznau wurden mehr als 2.5 Milliarden CHF aufgebracht, um das Werk zu modernisieren.
  • Das KKG wird bis 2029 rund 700 Mio. CHF für Erneuerungen investieren.
  • Die Betreiber des KKL werden für weitere Erneuerungsprojekte in den kommenden 10 Jahren rund 1 Milliarde CHF aufwenden.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, medien@swissnuclear.ch.

22. Januar 2024

Stabsübergabe bei swissnuclear

Die Mitglieder von swissnuclear wählten an der vergangenen Vereinsversammlung zwei neue Vorstandsmitglieder und Roland Schmidiger zum Verbandspräsidenten. Letzterer trat Anfang 2024 die Nachfolge von Philipp Hänggi an. Mit Roger Lundmark hat swissnuclear Ende 2023 zudem einen neuen Geschäftsführer erhalten.

Olten, 22.01.2024. Anlässlich der Vereinsversammlung am 12. Dezember 2023 wurde Roland Schmidiger zum Präsidenten von swissnuclear (sn) gewählt. Er gehört seit Anfang 2023 dem Vorstand an und vertritt im Gremium die Axpo Power AG sowie die Kernkraftwerk Leibstadt AG. Mit ihm gewinnt der Verband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber eine erfahrene Führungspersönlichkeit als Präsidenten. Roland Schmidiger startete 2005 als Leiter Asset Management Nuclear seine Laufbahn bei Axpo und wechselte 2013 ins Kernkraftwerk Beznau – zunächst als Projektleiter für Grossprojekte, anschliessend als Abteilungsleiter sowie stellvertretender Kraftwerksleiter und ab 2020 als Kraftwerksleiter. Vergangenes Jahr ernannte ihn Axpo schliesslich zum Divisionsleiter Nuclear.

Der Ende 2023 abgetretene Präsident Philipp Hänggi stand dem Verband seit 2019 vor. Der promovierte Physiker gehörte ab 2014 als Vertreter der BKW Energie AG dem sn-Vorstand an. Als erster Geschäftsführer war er zwischen 2003 und 2014 massgeblich am Aufbau des ab 2017 eigenständig agierenden Verbandes beteiligt. Sein Engagement wurde im Rahmen der im Dezember durchgeführten Vereinsversammlung gewürdigt und verdankt.

Neue Vorstandsmitglieder und Roger Lundmark als Geschäftsführer

Gleichzeitig mit der Abgabe des Präsidiums verliess Philipp Hänggi Ende 2023 den sn-Vorstand. Als neuen Vertreter der BKW wählte die Vereinsversammlung Stefan Klute, der als Leiter Nuklear den Rückbau des Kernkraftwerks Mühleberg und das nukleare Portfolio des Unternehmens verantwortet. Im Weiteren bestimmte die Vereinsversammlung Alexander Puhrer als zukünftiges Vorstandsmitglied. Er wird per 1. März 2024 die Funktion des Geschäftsleiters der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG übernehmen und Michaël Plaschy ablösen. Letzterer gehörte dem dreiköpfigen Gremium seit 2009 an und präsidierte den Verband von 2014 bis 2019. Als Vorstandsmitglied setzte er sich insbesondere für die von sn betriebene Forschungsförderung ein.

Ende 2023 erhielt die sn-Geschäftsstelle mit Roger Lundmark zudem einen neuen Leiter. Der Physiker und langjährige Vorsteher der Abteilung Kraftwerksunterstützung löst Wolfgang Denk ab, der auf eigenen Wunsch künftig als Leiter Strategische Projekte fungiert. Damit wird er zentrale Projekte der Branche rund um das geologische Tiefenlager verantworten.

 

Für weitere Auskünfte:

Kommunikation swissnuclear, medien@swissnuclear.ch.

20. Januar 2023

Die Kraftwerksbetreiber nehmen das Gespräch mit den Standortgemeinden und -kantonen auf

Im Hinblick auf künftige Verhandlungen über mögliche Abgeltungen und Kompensationen im Zusammenhang mit dem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle stehen erste Gespräche zwischen den entsorgungspflichtigen Unternehmen sowie den Standortgemeinden und -kantonen an. Die Unternehmen werden die Gespräche partnerschaftlich und ergebnisoffen angehen.

Abgeltungen und Kompensationen sind freiwillige Leistungen der Entsorgungspflichtigen – Kernkraftwerksbetreiber und Bund – an die Standorte des geologischen Tiefenlagers und der zugehörigen Brennelementverpackungsanlage. Mit Abgeltungen und Kompensationen soll der Beitrag der Standortregion zur Lösung einer nationalen Aufgabe gewürdigt werden, der Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz, sowohl aus dem Betrieb der Kernkraftwerke als auch aus Medizin, Industrie und Forschung.

Eine nachhaltige Partnerschaft etablieren

Im Jahr 2023 werden erste Gespräche zwischen den entsorgungspflichtigen Unternehmen sowie den Standortgemeinden und -Kantonen stattfinden. Ziel dieser Gesprächsphase ist, die Partner kennenzulernen, ihre Bedürfnisse zu verstehen und die Verhandlungsphase vorzubereiten. Es geht unter anderem auch darum, wie eine nachhaltig generationengerechte Lösung und eine kooperative Nachbarschaft gestaltet werden können.

Auf die Gesprächsphase folgt zu gegebener Zeit eine Verhandlungsphase mit dem Ziel einer allseitig akzeptierten vertraglichen Regelung. Diese Regelung kann ihre Wirkung erst entfalten, wenn die Rahmenbewilligungen rechtskräftig vorliegen. Gemäss aktuellem Kenntnisstand wird der Bundesrat diese Bewilligungen ab 2029 erteilen können.

Die Gespräche zu Abgeltungen und Kompensationen laufen unabhängig vom Rahmenbewilligungsverfahren. Dieses Verfahren beruht allein auf den Gesuchsunterlagen, welche die Nagra auf Basis technisch-wissenschaftlicher Kriterien und regionaler Projektierungsgespräche erstellt. Hinzu kommen Gutachten und Stellungnahmen.

Christian Schoenenberger wird Gesprächsführer

Swissnuclear begleitet die Gespräche im Auftrag der entsorgungspflichtigen Betreiber nuklearer Anlagen. Für die Gespräche und die Vorbereitung der Verhandlungsphase möchte swissnuclear von Anbeginn ein kooperatives Miteinander aller Interessensträger etablieren. Deshalb hat swissnuclear zur Unterstützung der Gespräche Dr. Christian Schoenenberger als Gesprächsführer hinzugezogen.

Christian Schoenenberger ist promovierter Naturwissenschaftler der ETH Zürich und stand von 1990 bis 2022 im diplomatischen Dienst der Schweiz. Als Vertreter des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten war Christian Schoenenberger an diversen Gesprächsprozessen und Verhandlungen beteiligt.

Swissnuclear ist überzeugt, dass Christian Schoenenberger zum guten Verständnis der Positionen der involvierten Parteien im Vorfeld der Verhandlungen beitragen kann. Als Gesprächsführer der entsorgungspflichtigen Betreiber wird er seine langjährige diplomatische Erfahrung für alle Parteien konstruktiv einbringen.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

12. September 2022

Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum geologischen Tiefenlager

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat nach umfangreichen wissenschaftlichen Abklärungen die Standorte für das geologische Tiefenlager und die Platzierung der Oberflächeninfrastruktur bezeichnet. Mit dem Vorschlag der Standortregion Nördlich Lägern und des Zwischenlagers Würenlingen (Zwilag) können weitere Schritte Richtung Rahmenbewilligung und zur sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle vollzogen werden.

Die Nagra hat im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager des Bundesamts für Energie und auf der Grundlage umfassender Untersuchungen Standortvorschläge für das geologische Tiefenlager und für die Umverpackungsanlage ausgedienter Brennelemente abgeleitet. Wie die Nagra heute mitteilte, ist Nördlich Lägern der am besten geeignete Standort für das geologische Tiefenlager und die Zwilag der optimale Standort für die Umverpackungsanlage.

Swissnuclear begrüsst die Bekanntgabe der Standortvorschläge durch die Nagra. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für eine sichere Entsorgung sowohl der radioaktiven Abfälle aus den Schweizer Kernkraftwerken als auch der aus der Medizin, Industrie und Forschung stammenden Abfälle des Bundes erreicht.

Nächste Schritte

Die Standortvorschläge sind die Basis für die Erarbeitung der Gesuchsunterlagen für die Rahmenbewilligung des geologischen Tiefenlagers mit seinen wesentlichen ober- und unterirdischen Bauten und für die Verpackungsanlagen. Der Prozess der Rahmenbewilligung ist im Kernenergiegesetz vorgeschrieben. Er wird nach Prüfung durch die zuständigen Behörden und Genehmigung durch Bundesrat und Parlament mit einem fakultativen Referendum abgeschlossen.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

04. März 2022

Wechsel in der Geschäftsführung von swissnuclear

Swissnuclear hat Wolfgang Denk zum neuen Geschäftsführer ernannt. Der diplomierte Maschinenbau-Ingenieur tritt sein Amt am 1. April 2022 an. Denk folgt auf den bisherigen Leiter Dr. Philippe Renault.

Der Verband der Kernkraftwerksbetreiber bekommt nach über sieben Jahren einen neuen Geschäftsführer. Wolfgang Denk verfügt aufgrund seiner vergangenen Tätigkeiten, unter anderem bei Alstom, Axpo und Alpiq sowie bei Westinghouse in Belgien und Frankreich über langjährige Kenntnisse der Kernenergiebranche. Von 2011 bis 2016 war Wolfgang Denk in der Abteilung nukleare Produktion bei Alpiq verantwortlich für das Management, die Optimierung, die Bewertung sowie das Vertragsmanagement der Stromproduktion aus Kernkraftwerksbeteiligungen und Stromimportverträgen. Denk war zudem Verwaltungsrat des Kernkraftwerks Leibstadt. Er vertrat bereits in der Vergangenheit die Interessen der Schweizer Nuklearbranche in verschiedenen nationalen und internationalen Kommissionen sowie Expertengruppen. Zuletzt war Denk als Senior Risk Manager bei der Credit Suisse Asset Management im Energie-Infrastrukturbereich tätig.

Wolfgang Denk (46) bringt beste Voraussetzungen mit, um die Geschäfte zügig und reibungslos zu übernehmen sowie die Interessen von swissnuclear im In- und Ausland zu vertreten. Er ist studierter Dipl.-Ing. FH Maschinenbau mit einem Nachdiplomstudium in Wirtschaftsingenieurwesen (MBA & Eng.). Wolfgang Denk ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

((Bildlegende))
Wolfgang Denk, Dipl.-Ing. FH

 

Wechsel in der Geschäftsführung von swissnuclear

31. Januar 2022

Investitionen in den Langzeitbetrieb prägen die Stromproduktion 2021

Im Jahr 2021 haben die vier Schweizer Kernkraftwerke netto 18,6 Millionen Megawattstunden (MWh) Strom produziert (Vorjahr: 23,1 Mio. MWh). Grund für den Rückgang waren zeitintensive Modernisierungsprojekte im Kernkraftwerk Leibstadt, die eine sechsmonatige Revisionsabstellung nach sich zogen. Trotzdem haben die Schweizer Kernanlagen im Jahr 2021 rund ein Viertel des konsumierten Schweizer Stroms erzeugt.

Die Schweizer Kernkraftwerke produzierten im Jahr 2021 netto 18'576’330 MWh elektrische Energie (Vorjahr 23'119'157 MWh). Dabei sind auch 104’641 MWh mitberücksichtigt, welche die Kernkraftwerke Beznau-1 und -2 (24’294 MWh) und Gösgen (80’347 MWh) in Form von Fernwärme an regionale Wohngebäude und Gewerbebetriebe abgaben.

Die vier Kernkraftwerke gehören zur systemrelevanten Infrastruktur der Schweiz. Deshalb haben sie auch 2021, sowohl im Normalbetrieb als auch während der jeweiligen Revisionsabstellung, besonders strikte und über die behördlichen Anordnungen hinausgehende Corona-Schutzmassnahmen umgesetzt.

Detaillierte Produktionszahlen der Kraftwerke

KKW Beznau-1 und 2 (KKB): Dank einer hohen Zeitverfügbarkeit von 96,5 Prozent steigerte Block 1 des Kernkraftwerks Beznau die erzeugte Strommenge auf netto 3,05 Mio. MWh (Vorjahr: 2,9 Mio. MWh). Mit 2,8 Mio. MWh netto blieb Block 2 mit einer revisionsbedingten Verfügbarkeit von 89,9 Prozent nur knapp unter der Vorjahresproduktion von 2,9 Mio. MWh.

Seit Inbetriebnahme wurden insgesamt mehr als 2,5 Mrd. CHF in die Sicherheit und Zuverlässigkeit der beiden Anlagen investiert. Dank den umfangreichen Nachrüstungen und Modernisierungen erfüllen Beznau-1 und -2 alle regulatorisch und gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen und entsprechen den international anerkannten Normen der Internationalen Atomenergieagentur - IAEA.

KKW Gösgen (KKG): Mit netto 7,9 Mio. MWh verzeichnete das Kernkraftwerk Gösgen 2021 eine leicht tiefere Produktion (Vorjahr: 8,3 Mio. MWh). Die Verfügbarkeit betrug 90,2 Prozent. Während der Jahreshauptrevision wurde neben den wiederkehrenden Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten der Generator einer Grossrevision unterzogen, der Kondensatkühler ausgetauscht und die Deionatbecken zur Erweiterung der Wasserreserven an das Notstandsystem angeschlossen. Zudem wurden 355 Stützfüsse des Kühlturms saniert.

Das Kernkraftwerk Gösgen konzentriert sich seit mehr als drei Jahren auf Projekte zur stetigen Modernisierung und Erhöhung der Anlagensicherheit. In diese Projekte wird das KKG bis 2029 rund 700 Millionen Franken investieren.

KKW Leibstadt (KKL): In einer sechsmonatigen Jahresrevision setzte das Werk neben Instandhaltungs- und Erneuerungsprojekten zwei grosse Modernisierungen um. Deshalb reduzierte sich die Gesamtproduktion auf netto 4,8 Mio. MWh (Vorjahr: 9,1 Mio. MWh). Mit dem Ersatz des Kondensators sowie dem Umbau des Reaktorumwälzsystems brachte das KKL zwei wichtige Grosskomponenten auf den neusten technischen Stand. Die neuen, effizienteren Anlagenteile erlauben dem jüngsten und stärksten Schweizer Kernkraftwerk zudem eine Leistungssteigerung, dies bei gleichbleibender Reaktorleistung.

Seit 2010 hat die Kernkraftwerk Leibstadt AG im Hinblick auf den Langzeitbetrieb mehr als eine Milliarde Franken in die Erneuerung und Sicherheit der Anlage investiert. Damit kann das Kraftwerk auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz leisten.

Zuverlässiger Langzeitbetrieb für eine höhere Versorgungssicherheit

Die Schweizer Kernkraftwerke sind seit über 50 Jahren ein Pfeiler der sicheren Stromversorgung. Gerade im Winter liefern sie bis zur Hälfte der heimischen Produktion. Will die Schweiz ihre Stromversorgung sichern und gleichzeitig ihre Klimaziele erreichen, wird sie noch auf längere Zeit auf die zuverlässige und klimafreundliche Produktion der heimischen Kernkraftwerke angewiesen sein. Der Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ist mittelfristig unabdingbar für die Versorgungssicherheit.

KKW: Attraktive Arbeitgeber

Ende 2021 beschäftigten die Schweizer Kernkraftwerke insgesamt 1’592 Mitarbeitende verteilt auf 1’546,8 Vollzeitstellen (Vorjahr: 1’537). Davon standen 45 Jugendliche in einer Ausbildung, u.a. zum/zur AutomatikerIn, ElektronikerIn, PolymechanikerIn, Kaufmann/frau, InformatikerIn und LaborantIn.

Besucherführungen waren im zweiten Jahr der Pandemie in allen Werken weiterhin stark eingeschränkt. Im Kernkraftwerk Beznau fanden lediglich im zweiten Halbjahr 23 Werkführungen für insgesamt 264 Interessierte statt. Das Besucherzentrum des Kernkraftwerks Gösgen eröffnete Mitte September 2021 seine neue Ausstellung und begrüsste im Rahmen von Werkrundgängen 1’824 Besucherinnen und Besucher. Das Infozentrum des Kernkraftwerks Leibstadt blieb mehrere Monate geschlossen und aktualisierte seine Exponate. Die neue, digitalisierte Ausstellung wurde im November 2021 wiedereröffnet.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

Investitionen in den Langzeitbetrieb prägen die Stromproduktion 2021

01. Oktober 2021

Stabile Kosten und eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve

Alle fünf Jahre ermittelt die Kernenergiebranche mit einer umfassenden Studie die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernanlagen. In die Kostenstudie fliessen jeweils die neusten Erkenntnisse und Erfahrungen aus nationalen und internationalen Rückbauprojekten sowie aus der Planung der geologischen Tiefenlager ein. Die neue Kostenstudie 2021 (KS21) enthält eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve und bestätigt, dass die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gesichert ist. Sie zeigt stabile bis leicht sinkende Kosten. Die Gesamtkosten betragen neu 23,083 Milliarden Franken.

Die Eigentümer der Schweizer Kernanlagen sind gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet, sämtliche Kosten für die Stilllegung und Entsorgung nach dem Verursacherprinzip zu tragen.  Auch die Finanzierung für die Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der benötigten finanziellen Mittel bestehen zwei staatlich kontrollierte Fonds, die von den Betreibern der Schweizer Kernanlagen geäufnet werden.

Die Einzahlungen in die beiden Fonds, sowie die Rückstellungen der Eigentümer für die Stilllegung und die Entsorgung werden auf Basis einer umfassenden Kostenstudie bemessen. Diese Kostenstudie erfolgt alle fünf Jahre im Auftrag der Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO). Sie trägt jeweils dem neusten internationalen Wissens- und Erfahrungsstand in Technik und Wirtschaft Rechnung. In die KS21 sind insbesondere die neuen Erkenntnisse aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg und geologischen Untersuchungen der Nagra eingeflossen. Sie bestätigen die bisherigen Planungsannahmen und Kostenermittlungen.

Die mit der Kostenstudie 2016 (KS16) eingeführte Aufteilung der Kosten in Basiskosten und Zuschläge, die einen umfassenden Kostenblock für Prognoseungenauigkeiten und Risiken sowie einen generellen Sicherheitszuschlag enthalten, hat sich bei der KS21 bewährt. Dies schafft Vergleichbarkeit und Transparenz.

Erfahrungszuwachs und schlanke Prozesse führen zu Stabilisierung der Stilllegungskosten
Gemäss KS21 betragen die Stilllegungskosten für sämtliche Kernanlagen neu 3,666 Mrd. CHF. Sie sind damit gegenüber der KS16 um 3% gesunken (teuerungsbereinigt um 5%). Dies unter anderem, weil die Erfahrungen aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg zeigen, dass Nachbetriebsarbeiten und Stilllegungsarbeiten auch parallel ausgeführt werden können.

Die Basiskosten inkl. bereits bezahlter Kosten betragen bei der Stilllegung 2,73 Mrd. CHF, die Zuschläge insgesamt 36%.

Tiefere Entsorgungskosten dank Optimierung der Bauwerke
Die Entsorgungskosten betragen beim Bau von je einem Lager für schwach- und hochaktive Abfälle an zwei unterschiedlichen Standorten neu 19,417 Mrd. CHF. Sie sind damit um knapp 5% gegenüber der KS16 gesunken (teuerungsbereinigt um 7%). Dies, weil das Verfüll- und Versiegelungskonzept weiterentwickelt sowie die Zugangsbauwerke und Verpackungsanlagen optimiert wurden.

Die Basiskosten inkl. bereits bezahlter Kosten betragen bei der Entsorgung 15,480 Mrd. CHF, die Zuschläge total 43%.

Der Bau der schwach- und hochaktiv-Lager am selben Standort (Kombilager) wäre laut Nagra effizienter und ressourcenschonender als der Bau zweier Lager an unterschiedlichen Standorten. Aufgrund des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns aus den geologischen Untersuchungen der Nagra der letzten Jahre zeichnet sich ab, dass ein solches Kombilager an allen drei möglichen Standorten sicher realisierbar ist.

Die Kosten der Stilllegung und der Entsorgung sind beide rückläufig, siehe Bild 1.

Robuste Gesamtkosten
Die in der KS21 ausgewiesenen Gesamtkosten für den vollständigen Rückbau der Kernanlagen und die Entsorgung aller Abfälle in zwei getrennten Lagern an unterschiedlichen Standorten betragen neu 23,083 Mrd. CHF. In diesen Kosten ist der Anteil des Bundes für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung von 1,1 Mrd. CHF an den Entsorgungskosten inbegriffen. Die Gesamtkosten von 23,1 Mrd. CHF sind um insgesamt 1,1 Mrd. CHF und damit 4,5% (teuerungsbereinigt 6,5%) tiefer als in der KS16 mit 24,2 Mrd. CHF.

Ausgeprägte Sicherheitsreserve eingepreist
Die Risikozuschläge sind in der KS21 nochmals 4% höher als in der letzten KS16. Zuverlässig berechenbaren Basiskosten und grosse Reserven durch Risikozuschläge von insgesamt 41% der Basiskosten machen die Kostenstudie 2021 sehr belastbar und verlässlich.

Finanzierung ist auf Kurs
Von den Gesamtkosten sind bereits 7,5 Mrd. CHF bezahlt und weitere 8,9 Mrd. CHF in den Fonds sichergestellt. Somit sind knapp drei Viertel der Gesamtkosten ausfinanziert. An Kapitalerträgen aus dem Fondsvermögen werden noch 4,9 Mrd. CHF erwartet (bei einer vorgeschriebenen Realrendite von 1,6%). Daher ergeben sich für die Betreiber nach heutigem Stand zukünftige Beitragszahlungen in die Fonds von maximal 0,9 Mrd. CHF, siehe Bild 2.

Nächste Schritte
Nach Einreichung der Kostenstudie 2021 erfolgt in einem nächsten Schritt eine umfassende Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, unabhängige Kostenprüfer sowie die STENFO Gremien. Anschliessend wird die STENFO die Höhe der Beiträge, welche die Kraftwerksbetreiber pro Jahr in die Fonds einzahlen müssen, berechnen. Zuletzt wird die STENFO Verwaltungskommission sie festlegen.

Weitere Informationen sowie ein kurzes Erklärvideo zur Kostenstudie sind auf der Website von swissnuclear zu finden.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

Stabile Kosten und eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve
Stabile Kosten und eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve

13. August 2021

Revision hebelt Bundesgerichtsurteil aus

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung untergräbt das wegweisende Urteil des Bundesgerichts vom 6. Februar 2020 betreffend Zuständigkeit zur Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Im klaren Widerspruch zum Urteil werden die Gremien des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds weder in ihren Zuständigkeiten, noch in den dafür nötigen Entscheidungskompetenzen gestärkt. Gewisse Bestimmungen greifen massiv in die Autonomie der Fonds ein und andere widersprechen der vom Bundesgericht festgehaltenen Unabhängigkeit der STENFO-Gremien.

Mit Urteil vom 6. Februar 2020 entschied das Bundesgericht, dass die Zuständigkeit und damit die Kompetenz zur Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und der Entsorgungskosten nicht beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), sondern bei der Verwaltungskommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds (STENFO) liegt. Mit der nunmehr vierten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) soll in erster Linie das Bundesgerichtsurteil nachvollzogen werden, indem die rechtswidrigen Zuständigkeiten des UVEK gestrichen werden. Diese Anpassungen sind zwingend und zu begrüssen.

Änderungen im Widerspruch zum Bundesgerichtsurteil

Anstatt sich jedoch auf diese Anpassungen zu beschränken, werden nun die Gremien von STENFO und ihre Mitglieder in ihren Zuständigkeiten und den dafür nötigen Entscheidungskompetenzen geschwächt. Mehr noch: Mit den vorgeschlagenen Anpassungen greift die Revision so massiv in die Autonomie der Fonds ein, dass im Endeffekt die Aufgabe der Verwaltungskommission und ihrer Mitglieder, ihren Auftrag unabhängig vom UVEK auszuüben, verunmöglicht wird. Dies steht im klaren Widerspruch zum Bundesgerichtsurteil.

So sind in der Revision Änderungen vorgesehen, die weit über die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils hinausgehen. Gewisse Änderungen höhlen gar das Urteil des Bundesgerichts aus und lassen es zur Makulatur werden. Swissnuclear lehnt sie deshalb dezidiert ab:

  • Die STENFO Verwaltungskommission soll im Rahmen des Überprüfungsverfahrens der alle fünf Jahre erstellten Kostenstudien das UVEK um eine Stellungnahme ersuchen. Diese Bestimmung mit der damit verbundenen Mitsprache des UVEK greift nicht nur direkt in die vom Bundesgericht festgehaltene Autonomie der Fonds, sondern auch in die Tätigkeit der für diese Aufgabe zuständigen Verwaltungskommission ein. De facto können die vom Bundesrat gewählten Mitglieder der Verwaltungskommission eine Stellungname des UVEK nicht ignorieren. Das stellt letztlich einen Eingriff in die durch das Bundesgerichtsurteil festgehaltene Unabhängigkeit von STENFO dar.
  • Die Revision sieht die Aufnahme eines gemeinsamen Auftrages für die Mitglieder der STENFO-Gremien vor. Ein vom UVEK vorgegebener gemeinsamer Auftrag widerspricht jedoch diametral der vom Bundesgericht festgehaltenen Unabhängigkeit der STENFO-Gremien und deren ebenso unabhängigen Mitgliedern. Gemäss diesem Auftrag wäre bei jeder Aufgabe und bei jedem Lösungsvorschlag in der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung über die Fonds neu stets der vorsichtigere Ansatz zu wählen. Ein solches Vorgehen schliesst jedoch eine effiziente und technisch zielführende Optimierung des Stilllegungs- und Entsorgungsprozesses praktisch aus. Eine realistische Kostenstudie würde somit ebenso verunmöglicht wie ihre genaue und neutrale Überprüfung durch internationale Fachexperten. Wenn sich der gemeinsame Auftrag stets am vorsichtigsten Ansatz orientiert, führt dies automatisch zu weiteren Überschüssen in den bereits deutlich über das Soll gefüllten Fonds. Aufgrund des «Rückerstattungsverbots» würden den Betreibern so beträchtliche Mittel entzogen, die sie im Rahmen der Energiewende benötigen.

Weitere negative Anpassungen

Auch die weiteren Anpassungen der Vorlage sind wenig zielführend und klar abzulehnen. So führt die Überarbeitung der organisatorischen Bestimmungen zu einer weiteren Marginalisierung der Betreiber und ihrer Rechte, die bereits mit der dritten Revision der SEFV im Jahre 2018 stark eingeschränkt wurden – ungeachtet der Tatsache, dass die Gelder in den Fonds den Kernkraftwerksbetreibern gehören.

Weitere Bestimmungen sehen einen schwerwiegenden Eingriff in das Rechnungslegungsrecht und damit einen Eingriff in die Unternehmensrechte vor.

Die vollständige Stellungnahme von swissnuclear zur Revision der SEFV finden Sie über diesen Link.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

09. August 2021

Versorgungssicherheit mit Kernkraft benötigt Verbindlichkeit

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Sicherung der Stromversorgung in der Schweiz unterstreicht swissnuclear, dass die bestehenden Kernkraftwerke weit über 50 Jahre sicher in Betrieb bleiben können. «Die Schweizer Kernkraftwerke sind technisch gerüstet für diese Aufgabe und die Betreiber willens, den Langzeitbetrieb sicherzustellen», betont Philippe Renault, Geschäftsführer von swissnuclear. Dies wird mit grösster Wahrscheinlichkeit nötig sein, um Zeit und Spielraum für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen und zugleich die Versorgung mit klimafreundlichem Strom zu sichern. Dazu sind Kernkraftwerke vor allem im Winter unentbehrlich. Allerdings braucht der Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke einen Planungsvorlauf von gut zehn Jahren und langfristig stabile Rahmenbedingungen.

Zwei der bestehenden Kernkraftwerke befinden sich bereits im Langzeitbetrieb.  Entscheidend für diesen Langzeitbetrieb ist die Sicherheit der Anlagen: Die Kernkraftwerke dürfen gemäss Gesetz und Volkswillen so lange weiter betrieben werden, wie sie sicher sind. Diese Vorgabe bedingt eine sorgfältige Instandhaltung, vorausschauende Nachrüstungen und Modernisierungen sowie höchste Sicherheitsstandards. Die Betreiber gewährleisten dies u.a. im Rahmen eines umsichtigen Alterungsmanagements. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI formuliert dazu entsprechende regulatorische Anforderungen und überprüft die Sicherheit der Kernkraftwerke ständig. Das Resultat: Die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke ist heute höher denn je.

Keine Energiestrategie ohne Kernenergie

Die Frage der sicheren Versorgung der Schweiz mit klimafreundlichem Strom hat sich in den vergangenen Monaten markant zugespitzt. Es zeigt sich, dass die Dringlichkeit von Klimaschutzmassnahmen zugenommen hat, wie das Intergovernmental Panel on Climate Change IPCC heute betont hat. Doch der Ausbau der erneuerbaren Energien kommt weniger zügig voran als gewünscht. Wirtschaftliche und gesetzliche Hürden behindern sogar den Erhalt der Wasserkraft, dem noch vor der Kernenergie grössten Pfeiler der Schweizer Stromversorgung. Auch wird nach dem Scheitern des institutionellen Abkommens und des Stromabkommens mit der Europäischen Union die Möglichkeit von Stromimporten erschwert. Zudem nimmt die Exportfähigkeit der Schweizer Nachbarländer zusehends ab, wobei vor allem gesicherte klimafreundliche Grundlast fehlen wird. Der Schweizer Strombedarf hingegen wird im Rahmen der anstehenden Dekarbonisierung stark zunehmen.

«Alle diese Faktoren führen dazu, dass die Kernkraftwerke ein wichtiges Standbein der Energiestrategie 2050 bleiben, will die Schweiz nicht unverantwortliche Risiken bei der Versorgungssicherheit eingehen», so Philippe Renault. Vor allem müssen die Kernkraftwerke weiterhin einen grossen Anteil an den besonders wichtigen Winterstrom liefern.

Langzeitbetrieb braucht eine gute Basis

Damit die Betreiber die Anlagen aber wirklich bis zu 60 Jahre und bei Bedarf auch länger am Netz behalten und wirtschaftlich betreiben können, ist auch Folgendes elementar:

  • Ein weiter Planungshorizont. Die Politik muss sich bewusst sein, dass die Planung der Verlängerung des Langzeitbetriebs mit mindestens zehn Jahren Vorlauf erfolgen muss. Dieser Vorlauf ist vor allem aus technischen und betrieblichen Gründen nötig. Eine kurzfristige Verlängerung des Betriebs wäre, wenn die Weichen auf Ausserbetriebnahme gestellt sind, nicht mehr möglich. Deshalb ist schon heute seitens Politik Weitsicht nötig.
  • Stabil gute Rahmenbedingungen. Der Langzeitbetrieb erfordert erneute finanzielle Investitionen. Hierfür ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Kernkraftwerke stabil und fair sind und bleiben. Rechts- und Investitionssicherheit sind zentral.
  • Partnerschaftliche Verständigung. Ein offener Dialog zwischen Bund und Betreibern ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit im Interesse der künftigen sicheren Versorgung der Schweiz mit klimafreundlichem Strom.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.

11. Juni 2021

Neue Nukleartechnikerschule in Betrieb

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben eine neue Schule zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Nukleartechnologie und Grossanlagenbetrieb gegründet. Die Nukleartechnikerschule befindet sich in den Räumlichkeiten der ABB Technikerschule in Baden. Swissnuclear freut sich, dass sie als vom SBFI anerkannte höhere Fachschule erfolgreich den Betrieb aufgenommen hat.

Für den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke ist qualifiziertes Fachpersonal nötig. Deshalb legen die Kernkraftwerksbetreiber sehr grossen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung des zulassungspflichtigen Personals, wie z.B. Reaktoroperateure es sind. Diese Ausbildung fand zuvor am Paul Scherrer Institut statt, wurde im Frühling 2020 ausgegliedert und am 24. November 2020 im Verein Nukleartechnikerschule durch die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt neu etabliert. Die Nukleartechnikerschule hat ihren Sitz in den Räumlichkeiten der ABB Technikerschule in Baden.

Hochstehende Ausbildung gesichert
Die Nukleartechnikerschule bezweckt die Aus- und Weiterbildung im Bereich Nukleartechnologie. Sie wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 3. Februar 2021 als höhere Fachschule anerkannt.

Mit dem Lehrgang «Techniker HF Fachrichtung Grossanlagenbetrieb» auf Stufe der Höheren Fachschule bietet die Nukleartechnikerschule den gewünschten Mix zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung. In diesem Lehrgang erwirbt man die nötigen Kompetenzen für den Betrieb von grossen und komplexen Produktionsanlagen, wie auch für Kernkraftwerke typisch. Der dreijährige Lehrgang ist die Basis für die Ausbildung zulassungspflichtiger Reaktoroperateure gemäss den gesetzlichen Anforderungen. Daneben bietet die Nukleartechnikerschule auch weitere Kurse im Umfeld der Kerntechnik an.

Motiviertes Team im Einsatz
Die Nukleartechnikerschule beschäftigt derzeit fünf Dozenten und eine Fachperson für die Administration. Für die Lehrgänge und Kurse, insbesondere für die Ausbildung vor Ort in den Kraftwerken, kann auf externe Lehrbeauftragte und Fachspezialisten zurückgegriffen werden.

Das gesamte Lehrpersonal freut sich auf weiteren wertvollen Austausch und die Zusammenarbeit mit der ABB Technikerschule, wie sie sich bereits während der Etablierung der Nukleartechnikerschule zwischen den zwei höheren Fachschulen eingestellt hat.   

Für weitere Auskünfte:
admin@nukleartechnikerschule.ch, Tel: +41 56 511 34 70

Bild: Mit dem Simulator der Nukleartechnikerschule lassen sich für Studierende die reaktorphysikalischen Vorgänge im Simulator aufzeigen (©Nukleartechnikerschule).

 

Neue Nukleartechnikerschule in Betrieb
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