Kostenstudie 2016 (geprüft durch die Behörden)

Wie hoch sind die Kosten für Stilllegung und Entsorgung gemäss der neuen KS16?

Am 15. Dezember 2016 ist die neue Kostenstudie 2016 an der Medienkonferenz der Geschäftsstelle des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds (Stenfo) für Kernkraftwerke der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Berichte der Kostenstudie 2016 sind unter Download verfügbar.

Im Jahr 2017 überprüfte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die Kostenstudie 2016. Für die sicherheitstechnische Überprüfung zog das ENSI auch externe nationale und internationale Experten bei. Zudem wurde die KS16 im Auftrag der Stenfo durch eine Gruppe erfahrener und unabhängiger Kostenprüfer aus dem In- und Ausland geprüft. Dies waren:

  • Überprüfung der Stilllegungskosten: NRG (Niederlande), Atkins (UK, USA)
  • Überprüfung der Entsorgungskosten: Amberg Engineering AG (Schweiz), DBE Technology GmbH (Deutschland)
  • Experten zum Festlegen des generellen Sicherheitszuschlags: Plenum AG (Deutschland), Galson Science Ltd (UK)

Das Fazit der Experten aus dem Überprüfungsprozess:

Die Kosten wurden richtig berechnet und sind nachvollziehbar sowie transparent dargestellt. Swissnuclear wird eine solide Arbeit attestiert.

Die Stenfo bescheinigt swissnuclear:

  • Alle Vorgaben bezüglich Kostengliederung und Kostenstrukturen wurden eingehalten.
  • Alle Empfehlungen aus der Kostenstudie 2011 wurden umgesetzt.
  • Die Leistungsannahmen und Einheitspreise bzw. -kosten wurden bei der Kostenberechnung angemessen berücksichtigt.

Ende 2017 stellte die Stenfo die geprüfte KS16 vor. Sie enthält nun neben den Basiskosten (Ausgangskosten und Kosten zur Risikominderung) und den Kostenzuschlägen für Prognoseungenauigkeiten und Risiken (Chancen und Gefahren) zusätzliche Sicherheitszuschläge auf die Basiskosten von Stilllegung und geologischer Tiefenlagerung. Diese Zuschläge hat die prüfende Behörde Stenfo hinzugefügt.

Gesamtkosten der KS16 geprüft

Die Gesamtkosten für Nachbetrieb der Kernkraftwerke, Stilllegung der Anlagen und Entsorgung der Abfälle im geologischen Tiefenlager umfassen:

  • die Basiskosten sowie Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken;
  • von der Behörde festgelegte Sicherheitszuschläge von 5 % auf die Basiskosten Stilllegung und von 12,5 % auf die Basiskosten für die geologische Tiefenlagerung;
  • den Rückbau der Kernkraftwerke bis zur «Grünen Wiese»: Diese Variante liegt der von den Behörden überprüften KS16 zugrunde. Der mögliche Rückbau zur «Braunen Wiese» wird mit einer 20 %-Chance berücksichtigt;
  • den Bau zweier Tiefenlager an getrennten Standorten für hochaktive und für mittel- und schwachaktive Abfälle; die Variante Kombilager für beide Abfalltypen am selben Standort geht als 40 %-Chance in die Berechnung ein;
  • den Anteil des Bundes an den Entsorgungskosten für die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (ca. 1,2 Mrd. CHF).

Die Gesamtkosten betragen auf der Preisbasis 2016 (in CHF):

 

Kostenstudie 2016 geprüft
(gerundete Zahlen)

Kostenstudie 2016 vor der Prüfung
(gerundete Zahlen)

Nachbetrieb

1,7 Mrd.

1,7 Mrd.

Stilllegung

3,7 Mrd.1

3,6 Mrd.

Entsorgung

19,8 Mrd.1

19,2 Mrd.

Gesamtkosten

davon Bundesanteil

zu Lasten KKW-Betreiber

25,2 Mrd.1

 1,2 Mrd.1

24,0 Mrd.1

24,5 Mrd.

 1,2 Mrd.

23,3 Mrd.

1 inkl. Sicherheitszuschlag

Die von Stenfo für die Berechnung der Gesamtkosten festgelegte Variante (25,2 Mrd.) ist die teuerste aller möglichen Kostenvarianten. Die Kernkraftwerksbetreiber gehen jedoch davon aus, dass ein Kombilager für sämtliche Arten von Abfällen am selben Standort realisiert werden kann und die Neunutzung von Lager- und Bürogebäuden durchaus denkbar ist.

→   Im ungünstigsten Fall («Grüne Wiese» und getrennte Tiefenlager) belaufen sich die Gesamtkosten zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber – ohne Beteiligungskosten des Bundes für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung – auf 24,0 Mrd. Franken (inkl. Sicherheitszuschläge).

→   Im günstigsten Fall («Braune Wiese» und Kombilager) belaufen sich die Gesamtkosten zu Lasten der Kernkraftwerksbetreiber – ohne Beteiligungskosten des Bundes für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung – auf rund 22,0 Mrd. Franken (inkl. Sicherheitszuschläge).

Was bedeuten diese Zahlen?

Formal entsprechen die neu geschätzten Gesamtkosten von 25,2 Mrd. Franken teuerungsbereinigt einer Kostensteigerung von rund 11 % seit der Kostenstudie im Jahr 2011.

Dabei ist aber zu beachten:

  • Die Schätzung 2016 ist noch umfassender als zuvor: Sie enthält Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken und weist diese separat aus (+ 23 % gegenüber der KS11).
  • Sie enthält neu die von den Behörden zusätzlich eingerechneten Sicherheitszuschläge auf den Kosten für Stilllegung (+ 5 %) und geologische Tiefenlager (+12,5 %). Diese Zuschläge erhöhen die berechneten Gesamtkosten um +8 %.
  • Sie basiert auf der neuen Preisbasis 2016 («Overnight»-Kosten).
  • Sie trägt preistreibenden Veränderungen der Rahmenbedingungen Rechnung (z.B. Verschärfungen der Strahlenschutzverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung etc.).

→   Die Zuschläge für Prognoseungenauigkeiten, Risiken und Sicherheitszuschläge machen zusammen rund 30 % der geschätzten Kosten für Stilllegung und geologische Tiefenlagerung aus – das ist fast ein Drittel. Damit wird allen erdenklichen Risiken Rechnung getragen. Ein weiterer Sicherheitszuschlag ist fachtechnisch nicht zu rechtfertigen,

Mitte 2018 hat das UVEK über die definitive Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten entschieden. Sie bilden die Basis für das Festlegen der Jahresbeiträge der Betreiber an die Fonds. Das UVEK legt letztendlich die genauen Beiträge fest. Diese können von den Beträgen für die berechneten Varianten abweichen.

Der folgende Foliensatz gibt Ihnen einen Überblick über die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung mittels Kostenstudie 2016 und Fonds: