09. Mai 2018
Das UVEK hat am 12. April 2018 die hohe Qualität der Kostenstudie 2016 anerkannt und ist damit den Beurteilungen der unabhängigen Experten sowie des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) gefolgt. Dennoch hat das UVEK die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um 1,1 Mrd. Franken höher verfügt als von der Verwaltungskommission von STENFO beantragt. Die Betreiber der Schweizer Kernanlagen haben nun dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Die Kostenstudie 2016 ist nachvollziehbar auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Alle Kontrollorgane haben sie als korrekt anerkannt und akzeptiert. Trotzdem hat das UVEK nun aber am Ende eines mehr als fünf Jahre dauernden Prozesses die voraussichtlichen Kosten um insgesamt 1,1 Mrd. Franken erhöht: Dies, indem für die Aspekte «Abgeltungen», «Getrennte Lager» und «Grüne Wiese» systematisch ein jeweils höheres Kostenszenario angenommen wurde. Das bringt zusätzliche Kosten ohne Sicherheitsgewinn.
Es widerspricht zudem der definierten Methodik und den Vorgaben der neuen Kostenschätzung, insbesondere für die Bewertung dieser Risiken. Darum hinterfragen die Betreiber die technische Belastbarkeit und die sachlichen Begründungen der Verfügung. Mit der Kostenverfügung des UVEK sollen die Betreiber verpflichtet werden, überhöhte Beiträge in die Fonds für Stilllegung und Entsorgung einzuzahlen. Zur Wahrung der Rechte der Eigentümer sehen sich die Betreiber deshalb gezwungen, gegen die Kostenverfügung Beschwerde einzulegen.
Die betroffenen Kernanlagen befinden sich im Eigentum der Beschwerdeführerinnen Axpo Power AG (Kernkraftwerk Beznau I und II), BKW Energie AG (Kernkraftwerk Mühleberg), Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und Zwischenlager Würenlingen AG.
Die Betreiber kommen ihren gesetzlichen Pflichten bei der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung zuverlässig nach: Die Kostenstudie 2016 ist solide, belastbar und robust, die Risiken sind umfassend berücksichtigt und bewertet, und die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung ist auf Kurs.
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