Kostenstudie 2016

Wie hoch sind die Kosten für Stilllegung und Entsorgung gemäss der neuen KS16 (vor der Prüfung durch die Behörden)?

Ende 2014 nahm swissnuclear die Arbeiten an der Kostenstudie 2016 auf. Sie lief nach den in der per 1. Januar 2015 revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) festgelegten Modalitäten ab. Am 15. Dezember 2016 wurde die neue Kostenstudie 2016 an der Medienkonferenz der Geschäftsstelle des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Berichte der Kostenstudie 2016 sind unter Download verfügbar.

Die Kostenstudie 2016 unterscheidet sich stark von der KS11. So unterteilt sie in Basiskosten (Ausgangskosten und Kosten zur Risikominderung) sowie Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken (Chancen und Gefahren).

Die ungeprüfte KS16 weist, im Gegensatz zur KS11 und früheren Kostenstudien, die Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung in Varianten aus:

  • für den Betrieb der KKW über jeweils 50 Jahre und 60 Jahr
  • für zwei unterschiedliche Stilllegungsziele:
    Variante «grüne Wiese»: Rückbau inkl. sämtlicher Fundamente, das Areal präsentiert sich wie vor dem Bau der Anlage
    Variante «braune Wiese»: Rückbau bis zur Entlassung aus dem Kernenergiegesetz und industrielle Umnutzung der Gebäude.
    Die KS11 wies nur einen Wert für den Rückbau bis 2 Meter unter die Erdoberfläche aus. Beim Stilllegungsteil ist deshalb aufgrund der neuen Varianten «grüne Wiese» und «braune Wiese» kein direkter Vergleich zwischen KS11 und KS16 möglich.

Gesamtkosten der KS16 (ungeprüft)

Die Gesamtkosten für Nachbetrieb der Kernkraftwerke, Stilllegung der Anlagen und Entsorgung der Abfälle im geologischen Tiefenlager umfassen:

  • die Basiskosten sowie Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken;
  • die Zusatzvariante mit Rückbau des Kernkraftwerks bis zur «grünen Wiese»;
  • der Bau zweier Tiefenlager an zwei unterschiedlichen Standorten für hochaktive bzw. für mittel- und schwachaktive Abfälle;
  • den Anteil des Bundes an den Entsorgungskosten für die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (ca. 1,2 Mrd. CHF).

Die Gesamtkosten betragen auf der Preisbasis 2016 (in CHF):

 

Rückbau «Braune Wiese»
(Basisvariante)

Rückbau «Grüne Wiese»
(Zusatzvariante)

Nachbetrieb

1,7 Mrd.

1,7 Mrd.

Stilllegung

3,4 Mrd.

3,6 Mrd.

Entsorgung

19,2 Mrd.

19,2 Mrd.

Gesamtkosten

24,3 Mrd.

24,5 Mrd.

Diese neuen Schätzungen entsprechen teuerungsbereinigt einer Kostensteigerung von rund 7 % (braune Wiese) resp. rund 8 % (grüne Wiese) gegenüber der Kostenstudie 2011. Die aktuelle Kostensteigerung liegt im Bereich früherer Kostensteigerungen und wurde so erwartet. Denn

  • die Schätzung ist noch umfassender als zuvor;
  • sie enthält Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken und weist diese separat aus;
  • sie basiert auf der neuen Preisbasis 2016 («Overnight»-Kosten);
  • sie trägt preistreibenden Veränderungen der Rahmenbedingungen Rechnung (z.B. Verschärfungen der Strahlenschutzverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung etc.)

Diese Variante der Gesamtkosten von 24,5 Mrd. Franken mit dem Bau zweier getrennter geologischer Tiefenlagern für hoch- resp. schwach- und mittelaktive Abfälle ist die teuerste aller möglichen Kostenvarianten. Die Betreiber gehen jedoch davon aus, dass ein kombiniertes Lager für sämtliche Abfälle realisiert werden kann, was die Gesamtkosten um 0,8 Mrd. Franken reduzieren würde. Abzüglich der Beteiligungskosten des Bundes für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (1,2 Mrd.) wird deshalb mit effektiven Kosten von 22,5 Mrd. Franken gerechnet.

Diese Kostenvarianten bilden die Basis für die provisorische Festlegung der Jahresbeiträge der Betreiber an die Fonds. Das UVEK legt aber letztendlich die genauen Beiträge fest. Diese können von den Beträgen für die berechnenden Varianten abweichen.

Nächste Schritte

Im Sommer 2017 ist die Kostenstudie 2016 durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und internationale Experten geprüft worden. Zudem wurde die KS16 durch eine Gruppe erfahrener und unabhängiger Kostenprüfer aus dem In- und Ausland geprüft. Dies waren:

  • Überprüfung der Stilllegungskosten: NRG (Niederlande), Atkins (UK, USA)
  • Überprüfung der Entsorgungskosten: Amberg Engineering AG (Schweiz), DBE Technology GmbH (Deutschland)

Die Ergebnisse der Kostenstudie 2016 nach der PRüfung der Behörden finden sie hier.

Im April 2018 hat das UVEK über die definitive Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten entschieden. Diese Summen dienen als Basis für das definitive Festlegen der Jahresbeiträge der Betreiber an die Fonds. Diese Jahresbeiträge können aber wiederum von den Beiträgen für die berechneten Varianten abweichen.