Kostenfestlegung für Stilllegung und Entsorgung durch das UVEK: Abweichende Beurteilung kaum begründbar

12. April 2018

Swissnuclear begrüsst, dass das UVEK die grundsätzlich gute Qualität der Kostenstudie 2016 anerkennt und den Beurteilungen der unabhängigen Experten sowie Stenfo folgt. Umso schwerer nachvollziehbar und überraschend ist angesichts dieser Beurteilung, dass das UVEK drei einzelne Aspekte herausgreift und für diese eine andere Beurteilung anbringt.

Swissnuclear hat die vom Gesetzgeber geforderte Kostengliederung und Kostenstruktur umgesetzt und eine transparente und nachvollziehbare Schätzung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten erstellt. Zentraler Punkt dieser Methodik war die Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeiten für Chancen und Risiken, welche von swissnuclear ergebnisoffen definiert wurden. Dies wurde von den unabhängigen Prüfern der STENFO berücksichtig und leicht angepasst. Mit dem jetzigen Entscheid des UVEK wurde systematisch für die Aspekte «Abgeltungen», «Kombilager» und «Grüne Wiese» das höchstmögliche Kostenszenario angenommen. Dies widerspricht der Logik der neuen Kostenschätzung sowie insbesondere der Bewertung dieser Risiken und stellt aus Sicht von swissnuclear einen politisch motivierten Eingriff in die Kostenschätzung dar, der sich technisch kaum belastbar begründen lässt.

Swissnuclear wird zusammen mit den entsorgungspflichtigen Betreibern die Konsequenzen und das weitere Vorgehen prüfen.

Für weitere Auskünfte: Kommunikation swissnuclear, Tel. 062 205 20 10, medien@swissnuclear.ch.