Was bedeutet es für die Schweizer Kernkraftwerke, wenn der Grenzwert für das 10'000-jährige Erdbeben auf 1 mSv herabgesetzt würde?
Dies hätte gemäss Gesetz die sofortige vorläufige Ausserbetriebnahme einiger Schweizer Kernkraftwerke zur Folge (Druckwasserreaktor KKW Beznau und Siedewasserreaktor KKW Leibstadt) – und eine enorme Stromversorgungslücke, die das Scheitern der ES2050 mit sich ziehen würde.
- Warum braucht es eine Revision der Kernenergieverordnung?
- Was wird an der Kernenergieverordnung geändert?
- Werden mit der laufenden KEV-Revision nicht Dosislimiten hinaufgesetzt und die Bevölkerung einem höheren Risiko ausgesetzt?
- Gelten international dieselben Dosislimiten bei einem Extremereignis?
- Wie können die Kernkraftwerke die Grenzwerte bei einem Extremereignis einhalten?
- Was bedeutet es für die Schweizer Kernkraftwerke, wenn der Grenzwert für das 10'000-jährige Erdbeben auf 1 mSv herabgesetzt würde?
- Wie ist der Grenzwert von 100 mSv einzuordnen? Sind 100 mSv pro Person und Jahr nicht sehr viel und gesundheitsschädigend?