Kernkraftwerkbetreiber reichen Beschwerde gegen mangelhafte Jodtablettenverordnung ein

19. November 2015

Die Anfang 2014 in Kraft gesetzte revidierte  Jodtablettenverordnung  enthält kontraproduktive  Vorschriften. Insbesondere das neue Verteilregime ist sachlich nicht zu stützen. Die Kernkraftwerke haben deshalb beim Bundesverwaltungsgericht gemeinsam die im Juni 2014 angekündigte Beschwerde gegen die Verfügung der Armeeapotheke eingereicht.

Am 19. Oktober 2015 erhielten  die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke eine Verfügung  der Armeeapotheke  zur Bezahlung von Jodtabletten gemäss den Vorschriften der revidierten Jodtablettenverordnung. Wie im Juni 2014 angekündigt haben die Betreiber der Kernkraftwerke rechtliche Schritte gegen das neue Verteilregime unternommen:  Am 19.11.2015 reichten sie eine entsprechende Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht ein.

Die Jodtablettenverordnung regelt die Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodid-Tabletten für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines schweren Unfalls mit Freisetzung bedeutender Mengen an radioaktiven Stoffen. Bislang wurden Jodtabletten im Umkreis von 20 Kilometern um ein Kernkraftwerk an alle Haushalte, Schulen und Firmen verteilt. Für die weiter entfernte Bevölkerung wurden sie zentral gelagert. Die revidierte Verordnung sieht neu vor, dass die Jodtabletten auch im Umkreis von 20 bis 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk feinverteilt werden.

Die Kernkraftwerksbetreiber anerkennen die Bemühungen des Bundes, den Notfallschutz entlang der Empfehlungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen (IDA NOMEX) zu stärken. Eine angemessene Bereitstellung von Jodtabletten ist daher unbestritten. Die Betreiber wehren sich jedoch dagegen, dass der Aufwand für die Feinverteilung bis 50 km ohne jeglichen Sicherheitsgewinn mehr als verdreifacht und dabei die Bevölkerung unnötig verunsichert wird.

Sicherheit und Schutz der Bevölkerung müssen weiterhin oberste Priorität beim Betrieb von Kernkraftwerken haben. Deshalb fordert swissnuclear nun auf rechtlichem Wege, dass das Verteilregime nochmals und ohne Zeitdruck geprüft wird.

Hintergrundinformationen:

Medienmitteilung vom 3. Juni 2014

Für weitere Auskünfte: Patrick Jecklin, Leiter Kommunikation, Tel. 062 205 20 14, patrick.jecklin@swissnuclear.ch