Keine Änderung der Dosislimiten

Werden mit der laufenden KEV-Revision nicht Dosislimiten hinaufgesetzt und die Bevölkerung einem höheren Risiko ausgesetzt?

Nein. Es werden keine Grenzwerte angehoben, diese bleiben nach wie vor unverändert. Die nukleare Sicherheit bleibt gleich hoch wie bisher. Die nun eingeleitete KEV-Revision (Art. 8, Abs. 4bis) schafft lediglich für alle Beteiligten – Bevölkerung, Behörden und Betreiber – Klarheit sowie Rechtssicherheit. Sie präzisiert und konkretisiert die schon heute gelebte schweizerische Aufsichtspraxis bei durch Naturereignisse ausgelösten Störfällen. Sie ist konsistent mit der internationalen Praxis und entspricht der Absicht der Behörden und des Gesetzgebers.