Haftung mit ganzem Vermögen

 „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint  oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?

Die Inhaber der Kernanlagen haften mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, sollte es zu einem sehr grossen Schaden kommen, der die gesetzliche Deckungssumme übersteigt. Insbesondere bei KKB und KKM haften die Axpo Power AG bzw. die BKW AG jeweils mit ihrem gesamten Vermögen. Ein Rückgriff auf die Aktionäre ist gemäss Gesetz aber grundsätzlich nicht vorgesehen.