„Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
Die Inhaber der Kernanlagen haften mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, sollte es zu einem sehr grossen Schaden kommen, der die gesetzliche Deckungssumme übersteigt. Insbesondere bei KKB und KKM haften die Axpo Power AG bzw. die BKW AG jeweils mit ihrem gesamten Vermögen. Ein Rückgriff auf die Aktionäre ist gemäss Gesetz aber grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?
- „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
- Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
- Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
- Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?