Die Gestehungskosten (auch Produktionskosten) von Strom aus einem Schweizer Kernkraftwerk bewegen sich seit Jahren zwischen knapp 4 und gut 6 Rappen pro Kilowattstunde. Sie enthalten:
- Alle Aufwendungen für den Betrieb der Kernkraftwerke
- Alle Versicherungen
- Alle Kosten für die Stilllegung der Anlagen sowie die Zwischenlagerung und Entsorgung aller Abfälle, inkl. der rechtzeitige Bereitstellung und des Betriebs eines geologischen Tiefenlagers bis zu seinem definitiven Verschluss
- Rund 90 Prozent der Aufwendungen der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung der radioaktiven Abfälle (Nagra) und der notwendigen Vorbereitungsarbeiten wie Forschung und erdwissenschaftliche Untersuchungen (10 Prozent fallen auf den Bund für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf Medizin, Industrie und Forschung).
- Rund 95 Prozent der Aufwendungen der Aufsichtsbehörde, des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI)
- Die Aufwendungen, die das Bundesamt für Energie für die Schweizer Kernkraftwerke hat.
- Die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten sowie für Erstellung und Betrieb der Messnetze, welche die Abgaben der Werke in Luft und Wasser kontrollieren.
Die Betreiber tragen also sämtliche Kosten der Kernenergie. Kernenergie ist damit die mittlerweile einzige Stromtechnologie in der Schweiz, die nicht subventioniert wird. Und dennoch ist sie sehr kompetitiv: Nur alte Grosswasserkraftwerke und topmoderne Photovoltaikanlagen an optimalen Lagen in der Schweiz können mit der Kernenergie mithalten und so kostengünstig Strom erzeugen.
Die Betrachtung der Gestehungskosten alleine ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. Die Systemkosten jeder Technologie müssten mitberücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um zusätzliche unabdingbare Investitionen in die Netzinfrastruktur und Stromverteilung sowie um Kosten für die Netzstabiliserung resp. den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage, also um Investitionen in Speicher- und back-up-Systeme, die die angemessene Stromversorgung auch längerfristig sichern. Die Internalisierung der Systemkosten sollte von Stakeholders und Policy Leaders umgesetzt werden, da die Systemeffekte auf den Energiemarkt grosse Auswirkungen haben.
Zusammensetzung der Gestehungskosten
Die Schweizer Kernkraftwerke folgen dem Prinzip der Nachrüstpflicht. Sicherheitstechnische Neuerungen müssen in den Kernkraftwerken nachgerüstet werden. Jedes Kernkraftwerk wird im Laufe seiner Betreibsdauer mehrfach modernisiert und nachgerüstet. Die entsprechenden Investitionen können zu kleineren Schwankungen der Gestehungskosten führen.
Eine Besonderheit der Gestehungskosten von Kernkraftwerken sind die Brennstoffkosten. Sie sind im Vergleich zu anderen Technologien wie Kohle oder Gas mit zehn bis zwölf Prozent sehr tief. Bei Gas betragen die Brennstoffkosten rund 60 Prozent der Gestehungskosten, was mit einer grossen Abhängigkeit vom Rohstoffpreis verbunden ist. Steigt der Gaspreis, steigen die Produktionskosten entsprechend stark. Bei der Kernenergie machen die reinen Urankosten nur fünf Prozent der Gestehungskosten aus. Auch sind die weltweiten Uranreserven noch sehr gross und Uran auf dem Weltmarkt ausgesprochen günstig. Das bedeutet grundsätzlich berechenbare, planbare und stabile Kosten für die Verbraucher in Wirtschaft und Haushalten.
Diese Grafik zeigt die Zusammensetzung der Gestehungskosten am Beispiel des Kernkraftwerks Gösgen (Quelle: Jahresbericht 2019):

Höhe der Gestehungskosten
Die Gestehungskosten werden in der Regel mit zwei Werten ausgewiesen: den effektiven und den normalisierten Kosten. Die jährlich schwankende Wertentwicklung der Fonds beeinflusst die Jahres- und damit auch die Produktionskosten pro Kilowattstunde. Deshalb werden zur besseren Vergleichbarkeit und Einschätzung des Betriebsergebnisses eines Kernkraftwerks zusätzlich zu den effektiven auch normalisierte Jahres- und Produktionskosten berechnet.
Effektive Kosten am Beispiel des repräsentativen Kernkraftwerks Gösgen in den vergangenen Jahren:
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
4,06 Rp./kWh |
2,42 Rp./kWh |
5,81 Rp./kWh |
1,95 Rp./kWh |
Normalisierte Kosten am Beispiel des repräsentativen Kernkraftwerks Gösgen in den vergangenen Jahren:
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
4,63 Rp./kWh |
3,78 Rp./kWh |
3,91 Rp./kWh |
4,23 Rp./kWh |
Zur Normalisierung der Jahreskosten wurde analog der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung ein langfristiger Zins von 3,5% für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds angewendet.