Wie ist die Laufzeit der Kernkraftwerke in der Schweiz heute geregelt?
Die schweizerische Kernenergiegesetzgebung sieht keine Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke vor. Eine unbefristete Betriebsbewilligung bedeutet aber nicht unbefristeter Betrieb. Ein Kernkraftwerk darf solange betrieben werden, wie es die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Für die Sicherheit seiner Anlage ist der Betreiber verantwortlich. Die Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), überwacht die Anlagen dauerhaft und kann eine Abschaltung anordnen, wenn die Sicherheit nicht mehr gegeben ist.
- Wie ist die Laufzeit der Kernkraftwerke in der Schweiz heute geregelt?
- Gibt es Länder mit befristeten Betriebsbewilligungen?
- Wie unterscheiden sich die beiden Systeme?
- Hat sich das Regime der unbefristeten Betriebsbewilligung in der Schweiz bewährt?
- Warum ist die unbefristete Betriebsbewilligung für die Sicherheit förderlich?
- Welche Folgen hätte eine Befristung der Laufzeiten für die Branche?
- Welche Folgen hätte eine Befristung der Laufzeiten für die Schweiz?