Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?
Die Entschädigung der Vertragsstaaten von 300 Mio. EUR (nach 1200 Mio. EUR) muss erst bei einem allfälligen Schadenfall zur Verfügung gestellt werden. Die Schweiz würde davon einen Anteil von rund 10 Millionen Euro finanzieren. Dieser Betrag wird mit einem Schlüssel aus thermischer Leistung der Kernkraftwerke und Bruttosozialprodukt errechnet. Gemäss dem Pariser Übereinkommen könnten diese 10 Mio. EUR aber grundsätzlich dem Inhaber der haftbaren Kernanlage wieder belastet werden, sofern er über die Mittel verfügt.
- Welchen Einfluss hat die Erhöhung der Deckungssumme auf die Prämien?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung einer separaten Deckungssumme für nukleare Transporte auf die Prämienbelastung der KKW?
- „Die KKW-Inhaber haften mit ihrem gesamten Vermögen“ – Ist damit das Kapital der AG gemeint oder wird unter Umständen auf die Teilhaberkonzerne zurückgegriffen?
- Würde bei einem sehr grossen Schaden auf die Kantone als Eigentümer der Konzerne zurückgegriffen? Und wann auf den Staat, alle Schweizer Steuerzahler?
- Die Versicherungsleistung wird auch durch den Nuklearschadensfonds des Bundes erbracht. Ist dies nicht eine versteckte Subvention?
- Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?