Finanzierung des Entschädigungsfonds der Vertragsstaaten

Wer würde den Schweizer Anteil an die 300 Millionen Euro der Entschädigung bezahlen, welche die Vertragsstaaten finanzieren?

Die Entschädigung der Vertragsstaaten von 300 Mio. EUR (nach 1200 Mio. EUR) muss erst bei einem allfälligen Schadenfall zur Verfügung gestellt werden. Die Schweiz würde davon einen Anteil von rund 10 Millionen Euro finanzieren. Dieser Betrag wird mit einem Schlüssel aus thermischer Leistung der Kernkraftwerke und Bruttosozialprodukt errechnet. Gemäss dem Pariser Übereinkommen könnten diese 10 Mio. EUR aber grundsätzlich dem Inhaber der haftbaren Kernanlage wieder belastet werden, sofern er über die Mittel verfügt.