Wie können die Kernkraftwerke die Grenzwerte bei einem Extremereignis einhalten?
Alle Schweizer Kernkraftwerken müssen gegenüber dem ENSI nachweisen, dass sie bei einem 10’000-jährigen Erdbeben die Dosislimite von 100 mSv nicht erreichen. Tatsächlich verfügen alle Kernkraftwerke sogar über grosse Margen zu den Dosislimiten. So weist die betriebsälteste Anlage Beznau im konservativsten Fall und in direkter Nähe der Anlage (300 m Distanz) 32 mSv aus.
Denn die Schweizer Kernkraftwerke wurden schon beim Bau für extreme Ereignisse ausgelegt. Ihre Bauweise ist deshalb sehr robust. Zudem verfügen sie über zahlreiche Sicherheitssysteme wie z. B. gebunkerte Notstandssysteme. Selbst wenn ein Kernkraftwerk überflutet oder durch ein massives Erdbeben erschüttert würde, ja selbst wenn der Kontrollraum nicht mehr zugänglich wäre, so bliebe die Anlage weiter unter Kontrolle. Die gefilterte Druckentlastung verhindert, das radioaktive Stoffe über den Luftweg aus dem Containment entweichen. Wasserstoffrekombinatoren verhindern Explosionen im Containment, sollte sich Wasserstoff bilden und ansammeln.
Die Sicherheit der Schweizer Anlagen wird über probabilistische Sicherheitsanalysen berechnet. Diese Sicherheitsnachweise werden vom ENSI verlangt und geprüft. Es hat die Schweizer Kernkraftwerke bisher stets als sicher eingestuft.
- Warum braucht es eine Revision der Kernenergieverordnung?
- Was wird an der Kernenergieverordnung geändert?
- Werden mit der laufenden KEV-Revision nicht Dosislimiten hinaufgesetzt und die Bevölkerung einem höheren Risiko ausgesetzt?
- Gelten international dieselben Dosislimiten bei einem Extremereignis?
- Wie können die Kernkraftwerke die Grenzwerte bei einem Extremereignis einhalten?
- Was bedeutet es für die Schweizer Kernkraftwerke, wenn der Grenzwert für das 10'000-jährige Erdbeben auf 1 mSv herabgesetzt würde?
- Wie ist der Grenzwert von 100 mSv einzuordnen? Sind 100 mSv pro Person und Jahr nicht sehr viel und gesundheitsschädigend?