Bundesrat verabschiedet SEFV-Revision: Schwerwiegende Nachteile für Wirtschaft und Gesellschaft – Ungerechtfertigte Einschränkung der Eigentumsrechte

06. November 2019

Mit der heute verabschiedeten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) bürdet der Bundesrat den Kernkraftwerksbetreibern ungerechtfertigte Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf. Das Verbot der Rückerstattung von Überschüssen aus dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds führt zudem zu einer Enteignung auf dem Verordnungsweg. Auch marginalisiert der Bundesrat die Mitsprache der Betreiber in den Fondsgremien. Diese Änderungen schaffen ein grosses Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Betreiber. Die massiven Verschärfungen untergraben das Vertrauen in die Rechts- und Investitionssicherheit. Sie sind überdies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht abzulehnen. Die Betreiber behalten sich rechtliche Schritte vor.