Ablauf und Umfang von Stilllegung und Entsorgung

Bereits während des Betriebs fallen in einem Kernkraftwerk verschiedenste Arten von Abfällen an. Die hoch radioaktiven verbrauchten Brennelemente (HAA) machen nur einen kleinen Teil davon aus. Sie werden nach der Entnahme aus dem Reaktor zuerst in Abklingbecken im Kernkraftwerk gelagert und nach fünf bis zehn Jahren in werkseigene Zwischenlager oder das zentrale Zwischenlager in Würenlingen transportiert. Dort lagern auch die aus dem Ausland zurückgeführten verglasten Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.  Nach zirka 40 Jahren sind sie so weit ausgekühlt, dass sie in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden können.

Volumenmässig fallen im Kernkraftwerksbetrieb rund neun Mal mehr schwach und mittel radioaktive (SMA) als hoch radioaktive Abfälle an. Das können von Schutzanzügen über Abdeck- und Reinigungsmaterial auch Filter, Schlamme und Harze und anderes mehr sein. Sie werden zum Teil schon im Kernkraftwerk kompaktiert, im zentralen Zwischenlager für die geologische Tiefenlagerung konditioniert und verpackt oder auch in der Plasmaanlage behandelt. Diese Abfälle könnten jederzeit in Tiefenlager verbracht werden.

Später, beim Abbruch der Anlage, fallen grössere Mengen nur leicht radioaktiv oder auch gar nicht radioaktiv verschmutzen Materials an, wie beispielsweise Bauschutt. Das Schema zeigt für alle Schweizer Kernkraftwerke sämtliche Materialarten und -mengen sowie wo diese Abfälle jeweils entsorgt werden müssen.

Radioaktive Abfälle, die aus Medizin, Industrie und Forschung stammen, müssen dem Bund abgeliefert werden, der für ihre Entsorgung eine Gebühr erhebt (Art. 27 Strahlenschutzgesetz).