Zeitlicher Ablauf bei der Stilllegung der Kernkraftwerke

Das ENSI überwacht nicht nur den Betrieb der Kernkraftwerke, sondern auch alle Stilllegungsarbeiten vom Nachbetrieb bis zum Abschluss des Rückbaubetriebs. Der Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Personal wird auch bei der Stilllegung der Kernkraftwerke zu jeder Zeit gewährleistet.

Leistungsbetrieb und Stilllegungsplanung
Für die definitive Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks erarbeiten die Betreiber bereits während des Leistungsbetriebs ein Stilllegungsprojekt und reichen es beim Bundesamt für Energie (BfE) ein. Ist die anschliessende Prüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) erfolgreich durchführt, erlässt das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Stilllegungsverfügung.

Vorbereitung Nachbetrieb und Rückbau
Wird die Anlage abgeschaltet und erzeugt keinen Strom mehr, gilt der Leistungsbetrieb als endgültig eingestellt. Nun muss der Betreiber die Anlage auf den Rückbau vorbereiten und den technischen Nachbetrieb etablieren. Sind diese Arbeiten erfolgt und liegt die rechtskräftige Stilllegungsverfügung vor, kann die Anlage endgültig ausser Betrieb genommen werden. Der nukleare Rückbau beginnt.

Nuklearer Rückbau
Nach der endgültigen Ausserbetriebnahme beginnt der nukleare Rückbau. Die Anlage wird Schritt für Schritt zurückgebaut, bis sämtliches radioaktive Material vom Areal entfernt ist und das ENSI bestätigt, dass die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Das Gelände des Kraftwerkareals kann anschliessend industriell oder auch naturnah neu genutzt werden.

Der nukleare Rückbau erfolgt von innen nach aussen. Denn die Barrieren gegen einen allfälligen Austritt von radioaktiven Stoffen müssen so lang als nötig intakt bleiben. Als erstes werden die Brennelemente schrittweise aus der Anlage entfernt. Da noch kein geologisches Tiefenlager in Betrieb ist, werden sie entweder in Transport- und Lagerbehälter verpackt und ins zentrale Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen im Kanton Aargau gebracht oder in einem vom Werk unabhängigen Lager am Kernkraftwerkstandort selbst zwischengelagert (Nasslager Gösgen, Zwischenlager Beznau). Auch schwach- und mittelaktive Betriebsabfälle werden fachgerecht verpackt ins Zwischenlager gebracht.

Bereits parallel zum Abtransport der Brennelemente werden im Kernkraftwerk die ersten nicht mehr benötigten Systeme und Anlagekomponenten ausser Betrieb genommen, schrittweise zurückgebaut und abtransportiert. Für Rückbau und Reinigungsarbeiten (Dekontamination) nötige Um- und Abbauten werden vorgenommen und das Material entsorgt. Wenn nach vier bis fünf Jahren alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert sind, ist auch der grösste Teil der Radioaktivität entfernt.

Beim Rückbau werden die nicht-radioaktiven Komponenten aussortiert und wie herkömmliche Abfälle rezykliert oder entsorgt. Bauteile, auf denen sich radioaktive Stoffe abgelagert haben, werden gereinigt (dekontaminiert) und ebenfalls auf den herkömmlichen Wegen rezykliert oder entsorgt. Nach diesem Vorgehen müssen am Schluss noch wenige Prozent allen Rückbaumaterials als schwach- oder mittelaktiver Abfall ins Zwischenlager gebracht werden.

Konventioneller Rückbau
Rund fünf Jahre nach der Brennelementfreiheit ist die Anlage ganz frei von radioaktivem Material. Wenig später kann die Behörde sie offiziell freigeben, da sie keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Das Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks gilt dann als normales Industrieareal. Mit dieser Freigabe beginnt der konventionelle Rückbau. Die Arbeiten dazu fallen nicht mehr unter die Stilllegungsverfügung.

Die gesamte Stilllegung, von der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs und der Vorbereitung, über den nuklearen sowie den konventionellen Rückbau bis zur Umnutzung oder der naturnahen Nachnutzung, dauert nach heutigem Kenntnisstand gegen fünfzehn Jahre.

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das erste Kernkraftwerk in der Schweiz, das ausser Betrieb genommen und stillgelegt wird. Die Betreiberin BKW Energie AG stellt voraussichtlich den Leistungsbetrieb am 20. Dezember 2019 endgültig ein. Sie informieren ausführlich auf ihrer Webseite über die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg .

Stilllegungsplan für Schweizer Kernkraftwerke