Wie verläuft der zeitliche Ablauf bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle?
Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung erstreckt sich die Verantwortung der Betreiber über den gesamten Lebenszyklus einer Kernanlage, d.h. vom Bau und Betrieb über die Stilllegung der Anlage bis zum Abschluss der Arbeiten zur Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern.
Entsorgung
Die Arbeiten zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle erfolgen zeitlich unabhängig von Betrieb, Nachbetrieb und Rückbau eines Kernkraftwerks. Denn im seit 2001 in Betrieb stehenden zentralen Zwischenlager (Zwilag) und in eigenständigen Zwischenlagern an den Kraftwerkstandorten ist genügend Lagerkapazität vorhanden. Dort werden bereits während des Betriebs die hoch radioaktiven verbrauchten Brennelemente sowie schwach- und mittelaktive radioaktive Betriebsabfälle gelagert, bis ein geeigneter Ort für die definitive Lagerung bestimmt und das Lager gebaut ist.
Gegenwärtig läuft unter der Führung des Bundesamts für Energie (BFE) im Rahmen des «Sachplans geologische Tiefenlager» ein Verfahren, an dessen Ende der Bundesrat die definitive Standortwahl für ein geologisches Tiefenlager treffen wird: entweder je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und für hochradioaktive Abfälle (Kernbrennstoff), oder einen gemeinsamen Standort für beide Abfallkategorien.
Nachdem der Bundesrat die Rahmenbewilligung für die Tiefenlager erteilt hat (und nach einer allfälligen positiven Volksabstimmung), baut die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vor Ort ein Felslabor für ergänzende Untersuchungen zur Geologie und zu spezifischen Aspekten des Lagers. Nach Vorliegen der Baubewilligung werden die benötigten Betriebsgebäude an der Oberfläche und die untertägigen Lagerstollen resp. -kavernen erstellt.
Das Einlagern beginnt, nachdem die Betriebsbewilligung erteilt worden ist.
Gemäss angepasstem Zeitplan des Entsorgungsprogramms 2008 soll mit dem Einlagern der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle frühestens ab 2050 begonnen werden, bei den hochradioaktiven Abfällen frühestens ab 2060.


Einlagerung in die Tiefenlager
Nach der Inbetriebnahme der Tiefenlager werden die Abfälle schrittweise je nach Abfallkategorie und Zwischenlagerzeit in die unterirdischen Lagerkammern verbracht. Gemäss Kernenergiegesetz müssen die eingelagerten Stoffe während der kontrollierten Phase (Beobachtungsphase) ohne grossen Aufwand rückholbar sein.
Nach dem Abschluss der Einlagerung wird ein Tiefenlager noch während einer genügend langen Zeit überwacht. Dabei bleibt nachfolgenden Generationen überlassen zu entscheiden, wie lange dies dauern soll. Danach soll das Tiefenlager endgültig verschlossen werden – ein Zurückholen der Abfälle, zum Beispiel zur Verwertung des verbliebenen Urans in einer neuen Generation von Kernkraftwerken, wäre danach nur noch mit erheblichem Aufwand möglich.
Den Entscheid über einen allfälligen Verschluss wird eine kommende Generation fällen. Das heutige Entsorgungskonzept stellt sicher, dass unsere Nachkommen so wenig wie möglich belastet werden, keinen offenen Rechnungen übernehmen müssen und gleichzeitig so viel wie möglich selbst entscheiden können.