Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Mit dem Ende der Stromproduktion liefert ein Kraftwerk keine Erträge mehr. Um die danach anfallenden Kosten für die Stilllegung und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zuverlässig zu finanzieren wurden deshalb zwei unter Aufsicht des Bundes stehende Fonds eingerichtet:

  • der Stilllegungsfonds (1985 eröffnet)
  • der Entsorgungsfonds (2002 eröffnet)

Beide werden während der Betriebszeit der Kernkraftwerke durch Beiträge der Betreiber geäufnet. Damit wird sichergestellt, dass auch nach der Ausserbetriebnahme die nötigen Mittel für die noch zu leistenden Arbeiten vorhanden sind. 

Fonds und Funktion

Die Beiträge, welche die Kernkraftwerksbetreiber jährlich in die Fonds einzahlen, werden unter der Aufsicht des Bundes im Rahmen von Kostenstudien berechnet und alle fünf Jahre überprüft. Dank der konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips sollen keine finanziellen Lasten an die nachfolgenden Generationen übertragen werden. Nach der definitiven Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks werden die Mittel zur Bezahlung der dann anfallenden Kosten aus diesen Fonds entnommen:

Stilllegungsfonds
Aus diesem Fonds wird der Aufwand für den Rückbau der Kernkraftwerke bis zur Entlassung aus dem Kernenergiegesetz und die Entsorgung der anfallenden Abfälle gedeckt.

Entsorgungsfonds
Aus diesem Fonds werden alle Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle gedeckt, die nach der definitiven Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks anfallen. Darunter fallen – je nach Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme – der Aufwand für Forschung, Planung und Standortsuche für die geologischen Tiefenlager, für die Zwischenlagerung, Behandlung und den Transport sowie die Kosten für den Bau und Betrieb der Lager wie auch für die anschliessende Beobachtungsphase und den Verschluss der Lager.

Fondsgremien und Aufgaben

Die Geschäftsstelle der Fonds ist in Bern angesiedelt. Die Revisionsstelle ist die PricewaterhouseCoopers AG, ebenfalls in Bern. Die mit zehn Fachleuten besetzte Verwaltungskommission der Fonds bestimmt nicht nur die Höhe der Kosten für Stilllegung und Entsorgung und die Beiträge der Betreiber an die Fonds. Sie befindet auch über die Anlage und Entnahme der Gelder, die Besetzung der verschiedenen Gremien sowie der Geschäftsstelle, überwacht deren Tätigkeiten, erstellt Jahresberichte und –rechnungen und weiteres mehr. Aktueller Präsident der Verwaltungskommission ist Raymond Cron.

Der Verwaltungskommission steht das Anlagekomitee zur Seite. Er erarbeitet zuhanden der Verwaltungskommission die Anlagestrategie und Anlagerichtlinien und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Unter anderem erarbeitet er auch die Grundlagen für die Berichterstattung und beaufsichtigt den Zahlungsverkehr sowie die Arbeiten von Sekretariat und Fachleuten.

Im Sinne einer klareren Trennung der operativen Aufgaben von der Aufsicht über die Fonds haben sich Vertreter des Bundes und der Aufsichtsbehörde ENSI ab 2016 aus den Fondsgremien zurückgezogen.

Beiträge der Kernkraftwerksbetreiber

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke zahlen über 50 Betriebsjahre unter Aufsicht des Bundes und Vorgabe der Stenfo jährliche Beiträge  in die Fonds ein. Diese Beiträge werden auf Basis der fünfjährlichen Kostenstudien ermittelt. Für die Betreiber bedeutet der aktuelle Fondsbestand, dass sie ihre Beiträge zu grossen Teilen bereits einbezahlt haben. Was jetzt noch fehlt, wird hauptsächlich durch den Anlageertrag der Fondsgelder generiert.

Die Grafik zeigt auf, wieviel die Betreiber bereits einbezahlt haben (Stand Ende 2021; auf Basis Kostenstudie 2021, Variante Chance Kombilager 75%). Die Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg haben demnach keine weiteren Zahlungen mehr in die Fonds mehr zu leisten.