Kostenstudien

Die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind gesetzlich geregelt. Die Kosten dafür werden einerseits direkt während des Kraftwerkbetriebs beglichen und andererseits über zwei separate Fonds von den Betreibern der Kernkraftwerke vorfinanziert. Deren jährlichen Beiträge sowie die beträchtliche Rendite des Fondsvermögens, die bei einem Anlagehorizont von rund 100 Jahren abgeworfen wird, äufnen diese Fonds.

Grundlage für die Betreiberbeiträge in die Fonds sind die alle fünf Jahre aktualisierten Kostenstudien. Sie veranschlagen die Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Das in der Schweiz gewählte Verfahren mit periodischer Neueinschätzung des künftigen Aufwands liefert fundierte Zahlen. Seit 1994 ermittelt swissnuclear diese Zahlen. Die Kostenstudie 2021 ist die aktuellste Studie.

Verbindliche Grundlagen

Die Modalitäten und Eckwerte für die Berechnungen der Kostenstudien hat der Bundesrat in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgelegt. Eine weitere verbindliche Grundlage für die Kostenstudien bildet das durch den Bundesrat genehmigte Entsorgungsprogramm der Nagra.

Die von den Behörden gesetzten Vorgaben tragen auch dem langen Zeithorizont Rechnung, für den die Berechnungen durchgeführt werden. Die langfristig angestrebte durchschnittliche Realrendite des Fondskapitals beträgt seit Januar 2020 jährlich 1,6 Prozent (nominale Anlagerendite abzüglich Teuerung). Die bisherigen Erfahrungen mit dem 1984 gegründeten Stilllegungsfonds und dem 2002 gegründeten Entsorgungsfonds zeigen, dass diese Realrendite langfristig erzielt werden kann.

Zuverlässige Methodik mit belastbarem Ergebnis 

Die neu mit der Kostenstudie 2016 und der 3. Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eingeführte Methodik hat sich bei der Kostenstudie 2021 bewährt. Alle Kostenelemente sind detailliert ausgewiesen, transparent und nachvollziehbar. 

Jede Kostenstudie weist den Aufwand auf der Preisbasis des jeweiligen Jahres aus, d.h. zu jenen Kosten, die anfallen würden, wenn die Arbeiten zum Zeitpunkt der Studie ausgeführt würden («Overnight»-Kosten).

Struktur Kostenstudie

Mehrstufige Prüfschritte

Nach Einreichung der Kostenstudie 2021 erfolgt in einem nächsten Schritt eine umfassende Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, unabhängige Kostenprüfer, das Bundesamt für Energie BFE sowie die STENFO Gremien. Anschliessend wird die Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds STENFO die Höhe der Beiträge, welche die Kraftwerksbetreiber pro Jahr in die Fonds einzahlen müssen, berechnen und festlegen.

Betreiber sind vollumfänglich in der Verantwortung 

Risikoträger der Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung sind und bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke. Es liegt in ihrem Interesse, die zu erwartenden Kosten sachgerecht während der Betriebszeit in die Stromproduktionskosten einzurechnen. Das heutige System nimmt die Betreiber vollumfänglich in die Verantwortung. Sie kennen die  Kosten für Stilllegung und Entsorgung und kommen schon heute allen Verpflichtungen nach.

Beitragsermittlung und -festlegung

Kostenstudie 2021

Archiv Kostenstudie 2016