Kosten von Stilllegung und Entsorgung

Die gesamten Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind nach dem Verursacherprinzip im Preis des Nuklearstroms inbegriffen. Über eine Betriebsdauer von 50 Jahren betrachtet betragen diese Kosten rund 1 Rappen pro Kilowattstunde. Damit ist sichergestellt, dass die heutigen Nutzniesser der Stromproduktion diese Kosten tragen und den nachkommenden Generationen keine Lasten für die Stilllegung und Entsorgung aufgebürdet werden.

Bei den zukünftig anfallenden Kosten handelt sich um Berechnungen aufgrund von periodisch überprüften Kostenstudien unter staatlicher Aufsicht. Die Kosten werden von den Betreibern der Kernkraftwerke vollständig bezahlt.

Zur Stilllegung der Kernkraftwerke gehören alle Tätigkeiten und Kosten bis zur Entlassung der Kernanlage aus dem Kernenergiegesetz, d.h. bis alle nuklearen Anlageteile entfernt sind und keine erhöhte Radioaktivität mehr nachgewiesen werden kann («Braune Wiese»). Die Gesamtkosten enthalten jedoch alle weiteren Arbeiten bis zum vollständigen Rückbau («Grüne Wiese»). Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle umfasst alle Tätigkeiten und Kosten bis zum Verschluss der geologischen Tiefenlager.

Die Grafiken zeigen die Finanzierung der verschiedenen Tätigkeiten bei der Stilllegung und der Entsorgung sowie den Ablauf:

Finanzierung S&E 1 DE
Finanzierung S&E 2 DE

Kosten bis zum Verschluss der Tiefenlager

Die einzelnen Kostenbestandteile umfassen (Kostenstudie 2021 ungeprüft durch die Behörden):

Entsorgungskosten während des Betriebs:
Während des Betriebs der Kernkraftwerke fallen laufend Entsorgungskosten an: für Transporte und Behälter, den Betrieb des zentralen Zwischenlagers (Zwilag), die Behandlung und Verpackung der bereits angefallenen Abfälle wie auch für die Arbeiten der Nagra (Forschung, Planung, Standortsuche für die geologischen Tiefenlager). Bis Ende 2020 haben die Betreiber der Kernkraftwerke dafür rund 7,5 Mrd. Franken aufgewendet.

Technischer Nachbetrieb: 
Auf das Abschalten der Kernkraftwerke am Ende ihrer jeweiligen Betriebszeit folgt ein drei bis fünf Jahre dauernder technischer Nachbetrieb. Praxiserfahrungen aus dem im Jahr 2019 ausser Betrieb genommenen Kernkraftwerk Mühleberg zeigen, dass der Nachbetrieb gekürzt und mit der Stilllegung parallelisiert werden kann, was Kosten spart. Die Kosten für den technischen Nachbetrieb aller Schweizer Kernkraftwerke belaufen sich auf 1,6 Milliarden Franken.  Sie werden während des Betriebs zurückgestellt und während des Nachbetriebs direkt durch die Betreiber bezahlt.

Stilllegung: 
Spätestens am Ende des technischen Nachbetriebs beginnt der Rückbau der Anlage. Die Kosten für den vollständigen Rückbau der bestehenden Schweizer Kernanlagen werden derzeit auf rund 3,666 Mrd. Franken (vollständiger Rückbau bis zur «Grünen Wiese», inkl. Sicherheitszuschlag) veranschlagt.

Entsorgungskosten nach Betriebsende:
Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs – die bei jedem Kernkraftwerk zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden wird – laufen die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle bis zum Verschluss der Tiefenlager weiter. Diese nach Betriebsende der Kernkraftwerke anfallenden Kosten werden auf 11,1 Mrd. Franken veranschlagt. Die dafür nötigen Gelder werden während des Betriebs im Entsorgungsfonds geäufnet (Beiträge der Betreiber und Zinserträge).

Gesamtkosten gemäss Kostenstudie 2021, ungeprüft (Preisbasis 2021)

Für die Gesamtheit der Arbeiten für den technischen Nachbetrieb, die Stilllegung der Kernanlagen und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle fallen für die Betreiber voraussichtliche Kosten von insgesamt maximal 23,1 Mrd. Franken an (Variante «Grüne Wiese», zwei getrennte Lager für schwach- bis mittelaktive und hochaktive Abfälle, Preisbasis 2021, inkl. aller Prognoseungenauigkeits-, Risiko- und Sicherheitszuschläge). Bei allen Zahlen handelt es sich um gerundete Werte).

Gesamtkosten mit Chance Kombilager (gem. KS21 ungeprüft, Preisbasis 2021)
Die Betreiber gehen davon aus, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Kombilager gebaut werden kann (zwei getrennte Lager am selben Standort). Die Forschungsarbeiten der Nagra der letzten Jahre belegen, dass ein Kombilager an allen Standorten möglich sowie effizienter und ökologischer wäre als örtlich getrennte Lager. Realistischerweise rechnen die Betreiber deshalb mit einer 75%-Chance für den Bau eines Kombilagers. Dies senkt die Gesamtkosten um 1,3 Mrd. Franken auf 21,8 Mrd. Franken (inkl. Bundesanteil, ohne Nachbetrieb). Ausgehend von diesem Wert hat die Verwaltungskommission der Stenfo im November 2021 die provisorischen Beitragszahlungen der Betreiber in die Fonds für die Jahre 2021-2025 festgelegt. (Bei allen Zahlen handelt es sich um gerundete Werte).

In den Gesamtkosten enthalten ist der Aufwand von 1,1 Mrd. Franken für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Diese Abfälle müssen beim Bund abgeliefert werden, der für ihre Entsorgung eine Gebühr erhebt und für die Entsorgung aufkommen muss.

Kernanlagenspezifische Kosten für Stilllegung und Entsorgung:

Kosten nach dem Verschluss der Geologischen Tiefenlager

Nach dem Abschluss der Einlagerung der Abfälle werden die Tiefenlager während einer genügend langen Zeit überwacht (Beobachtungsphase). Anschliessend könnten die Tiefenlager definitiv verschlossen werden. Nach dem heutigen Stand der Planung (HAA/SMA) wäre das Ende der Beobachtungsphase beim Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) im Jahr 2118 erreicht und beim Tiefenlager für radioaktive Abfälle (HAA) im Jahr 2126.