Lebensdauer der Kernkraftwerke

Gemäss der Schweizerischen Kernenergiegesetzgebung kann ein Kernkraftwerk heute so lange in Betrieb bleiben, wie es die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Eine Laufzeitbeschränkung ist nicht vorgesehen.

Für die Sicherheit der Anlage ist der Betreiber zuständig. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht die Anlagen und stellt sicher, dass die Betreiber alle gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen einhalten. Bei Zweifeln an der Sicherheit könnte das ENSI jederzeit die befristete Ausserbetriebnahme verfügen, und das Kernkraftwerk müsste vom Netz, bis allfällige Mängel behoben sind.

Die heutige Praxis: eine Erfolgsgeschichte

Die sicherheitstechnischen Standards der Schweizer Kernkraftwerke gehören zu den höchsten der Welt. Die heutige Praxis der permanenten Nachrüstungen führte zu einer hohen Sicherheitskultur, was sich auch in der geringen Störungsanfälligkeit der Schweizer Kernkraftwerke und ihrer im internationalen Vergleich hohen Verfügbarkeit spiegelt.

Im Zuge der europäischen Stresstests, die den Schweizer Anlagen eine sehr hohe Sicherheit bescheinigten, bestätigte auch das ENSI wiederholt deren Sicherheit. Es verfügte jedoch gleichzeitig punktuelle Nachrüstungen mit dem Ziel, Sicherheitsmargen noch zu vergrössern. Die Schweizer Kernkraftwerke sollen, ganz ungeachtet ihres Alters, bezüglich Sicherheit jederzeit erstklassig bleiben und so weiterhin ihren bedeutenden Beitrag an die Versorgung der Schweiz mit sauberer Bandenergie leisten.

Bewährtes beibehalten

Dennoch wird die Laufzeit der Kernkraftwerke in politischen Kreisen vermehrt diskutiert. Kernenergiegegner wünschen sich einen beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie und eine forcierte Förderung erneuerbarer Energien in der Meinung, dadurch mehr Sicherheit zu erlangen. Andere Kreise reagieren auf politischen Druck und fordern zumindest eine Festlegung der Laufzeiten.

Es gibt jedoch keinen triftigen Grund, die heutige bewährte Praxis zu ändern. Eine Abweichung würde keinerlei Sicherheitsgewinn bringen, könnte jedoch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Auch das ENSI erachtet eine Laufzeitbegrenzung als unnötig. Solange die sicherheitstechnischen Auflagen zur Zufriedenheit des ENSI erfüllt sind, muss die Ausserbetriebnahme eine rein unternehmerische Entscheidung der KKW-Betreiber resp. ihrer Besitzer, grösstenteils die Kantone, bleiben.

Die Schweizer Kernkraftwerke laufen demnach so lange sie sicher sind, aber auch so lange sich der Betrieb für die Betreiber lohnt.