Strenge Aufsicht, strenges Regelwerk
Für die Sicherheit der Schweizer Kernanlagen stehen nicht nur die Betreiber, sondern auch das Schweizerische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ein. Alle Kernanlagen unterstehen seiner Aufsicht: die Kernkraftwerke, das Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie die nuklearen Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in Villigen, der EPF Lausanne und der Universität Basel. Als unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt reguliert das ENSI jeden Schritt in und um Kernenergie, von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle, einschliesslich des Transportes radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen und Prozessen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerund radioaktiver Abfälle. Auch der Schutz von Personal und Bevölkerung vor Strahlung und der Kernanlagen vor Sabotage und Terrorismus gehört dazu.
Bei seiner Aufsichtstätigkeit nutzt das ENSI stützt sich das ENSI auf ein umfassendes nationales und internationales Regelwerk von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Gesetzliches Umfeld der Kernenergie
Die für den Betrieb von Kernanlagen wichtigsten Bundesgesetze und Verordnungen finden Sie hier:
Verfassung:
Gesetz:
Verordnung:
- Energieverordnung
- Kernenergieverordnung
- Kernenergiehaftpflichtverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen
- Safeguardsverordnung
- Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz
- Verordnung über die Nationale Alarmzentrale
- Verordnung des EDI über die Personen- und Umgebungsdosimetrie
- Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten
- Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen
- Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen
- Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen
- Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
- Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken
- Verordnung über das Nuklearsicherheitsinspektorat
- Verordnung über die Eidgenössische Kommission für Nuklear Sicherheit KNS
- Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV
Sämtliche Richtlinien des Eidgenössischen Sicherheitsinspektorates ENSI finden Sie hier:
Die Sicherheitsstandards zum Schutz von Bevökerung und Umwelt der IAEA finden Sie hier: