Gesetz

Strenge Aufsicht, strenges Regelwerk

Für die Sicherheit der Schweizer Kernanlagen stehen nicht nur die Betreiber, sondern auch  das Schweizerische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ein. Alle Kernanlagen unterstehen seiner Aufsicht: die Kernkraftwerke, das Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie die nuklearen Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in Villigen, der EPF Lausanne und der Universität Basel. Als unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt reguliert das ENSI jeden Schritt in und um Kernenergie, von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle, einschliesslich des Transportes radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen und Prozessen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerund radioaktiver Abfälle. Auch der Schutz von Personal und Bevölkerung vor Strahlung und der Kernanlagen vor Sabotage und Terrorismus gehört dazu.

Bei seiner Aufsichtstätigkeit nutzt das ENSI stützt sich das ENSI auf ein umfassendes nationales und internationales Regelwerk von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Gesetzliches Umfeld der Kernenergie

Die für den Betrieb von Kernanlagen wichtigsten Bundesgesetze und Verordnungen finden Sie hier:

Verfassung:

Gesetz:

Verordnung:

Sämtliche Richtlinien des Eidgenössischen Sicherheitsinspektorates ENSI finden Sie hier:

Die Sicherheitsstandards zum Schutz von Bevökerung und Umwelt der IAEA finden Sie hier: